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GEZ Gebühren bezahlen obwohl das Gerät defekt war?
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 19:56    Titel: GEZ Gebühren bezahlen obwohl das Gerät defekt war? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich soll laut der GEZ seit Oktober letztes Jahr die Gebühren nachzahlen. Über 160,00 Euro, weil ich seitdem hier wohne und ein Fernsehr habe.

Jetzt habe ich denen geschrieben, dass der Fernsehr defekt war und erst im April repariert wurde.

Heute bekam ich eine äußerst unfreundliche und knappe Antwort, wo man meinen "Antrag" ablehnt und sagt
"Sie möchten ein defektes Empfangsgerät befristet abmelden. Die Abmeldung haben wir nicht durchgeführt, weil dafür die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
Ein Runfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein Bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn das Gerät defekt ist, jedoch mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand wieder instand gesetzt werden kann."

Hat man da noch Worte? Wer bestimmt denn, was ein vetretbarer, finanzieller Aufwand ist?

Ich konnte gar keinen Sender sehen und soll doch dafür zahlen?!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 20:14    Titel: Re: GEZ Gebühren bezahlen obwohl das Gerät defekt war? Antworten mit Zitat

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
Ich soll laut der GEZ seit Oktober letztes Jahr die Gebühren nachzahlen. Über 160,00 Euro, weil ich seitdem hier wohne und ein Fernsehr habe.
Jetzt habe ich denen geschrieben, dass der Fernsehr defekt war und erst im April repariert wurde.

Eine rückwirkende Abmeldung ist bei der GEZ grundsätzlich nicht möglich!

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
Ich konnte gar keinen Sender sehen und soll doch dafür zahlen?!

Das lag wahrscheinlich aber wohl nicht an der GEZ?
Weitere Informationen auch unter www.gez.de ...
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das lag wahrscheinlich aber wohl nicht an der GEZ?


Das klingt schon fast genauso freundlich!

Ich soll mich nachträglich ANmelden aber ich kann nicht nachträglich sagen, dass ich eigentlich kein TV besessen habe bzw. der defekt war??

Wo ist denn da die Logik?

Was macht dann jemand, dem die GEZ sagt, er hätte seit 3 Jahren ein TV-Gerät und dabei hatte er gar keins? Dann kann er doch auch nachträglich sagen, dass es nicht so war.
In meinem Fall ist das genau das gleiche, außer dass mein Gerät defekt war. Und es geht hier auch nur um die Frage, ob man GEZ-Gebühr bezahlen muss, wenn man ein defektes Gerät im Hause hat bzw. was ein vertretbarer finanzieller Aufwand ist.
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jetzt habe ich denen geschrieben, dass der Fernsehr defekt war und erst im April repariert wurde.


Sorry aber wenn Sie sich nicht abgemeldet haben für die Zeit von OKT. bis Dez. ist das Ihr persönliches verschulden nicht das der GEZ!

Wenn Sie z.b. ein Auto biesitzen bezahlen Sie dafür auch Kfz-Steue,r egal ob Sie es benutzen oder ob es defekt ist, solange es bei der Zulassungsstelle nicht von Ihnen abgemeldet wird!

Gruss Manfred
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn Sie z.b. ein Auto biesitzen bezahlen Sie dafür auch Kfz-Steue,r egal ob Sie es benutzen oder ob es defekt ist, solange es bei der Zulassungsstelle nicht von Ihnen abgemeldet wird!

Zum einen kommt es bei dem Auto nicht auf den Besitz an und zum andreen ist dieses Beispiel sehr schlecht gewählt. Es fällt nur eine Steuer an wenn das Auto "angemeldet" ist. Ein "nicht-Anmelden" ist aber weder illegal noch eine Ordnungswidrigkeit. Es liegt in der freien Entscheidung desjenigen dem dsa Auto gehört. Stell ich mir hingegen einen Fernseher in den Keller weil ich den mal nen Jahr nicht nutzen will fällt trotzdem eine Gebühr an...
_________________
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Beispiel ist vielleicht nicht optimal.

Allerdings war das Gerät bereits angemeldet sonst wär es wohl nicht zu dieser Nachforderung gekommen!

Eine Abmeldung hätte also für den Zeitraum genügt, sicherlich hätte man sich im Umgang mit den Herren von der GEZ bzw. schriftwechsel nicht blauäugig verhalten dürfen!

Gruss Manfred
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Manfred.

Es tut mir leid, ich wusste nicht, dass es Menschen gibt, die über alles sofort Bescheid wissen und in gewissen Dingen nicht ahnungslos sein dürfen.
Sie wussten sicherlich schon von Anfang an über alles ganz genau Bescheid hmm?

Man hat mich gebeten, dass ich, falls vorhanden, mein TV-Gerät anzumelden habe. Ich habe geschrieben, dass ich ein TV-Gerät seit Oktober hier stehen habe, aber es defekt war bis April. Somit müsste ich dann wohl ab April zahlen.

Ehrlichkeit nennt man sowas auch. Soweit ich nachgelesen habe, wird bei einer etwaigen Ausseinandersetzung kein Gericht sagen, dass ich Gebühren für das öffentlich-rechtliche Fernsehen bezahlen muss, obwohl mein TV-Gerät nachweislich defekt war. Hier wird vor allem die Ehrlichkeit zugrunde gelegt, die man bei sehr vielen anderen TV-Besitzern vermisst.
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stejen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Erde

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wie heißt es so schön im Volksmund: Ehrlich sitzt/ zahlt am längsten.
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hätten Sie zuerst unter www.gez.de nachgeschaut bevor Sie den schrieb ausgefüllt hätten!

Das ist zwar nur nachgetreten, aber wenn ich GEZ lese krieg ich immer so einen Hals!

Schauen Sie doch auch mal bei www.gebührenzahler.de rein!

"Viel Spass" beim klagen wenn Sie das Gerät zu Hause hatten werden Sie wohl zahlen müssen! funktionsfähig oder nicht!

Und Klagen ist teuer wenn Sie damal nicht auf den Kosten sitzenbleiben!

Gruss
Manfred
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Kreitmayr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
als erstes, ich habe von GEZ Null Ahnung.

http://www.gez.de/door/service/abmeldung/index.html

Hier finde ich ein Formular, mit dem man sich abmelden kann.

Darin steht, ein Gerät darf nach der Abmeldung nicht mehr zum Empfang bereitgehalten werden.
Da weitere Ausführungen dazu von Seiten der GEZ fehlen würde es für mich ausreichen den Stecker zu ziehen bzw. die Batterien entfernen. Als Ing. würde ich sagen, dass das ausreicht um keine Empfangsbereitschaft zu haben.
Ich muss mein Gerät nicht verkaufen, verschrotten oder zerstören um fehlende Empfangsbereitschaft zu dokumentieren.
Wenn die GEZ mehr wollte, als das Ziehen des Steckers, würde ich es als deren Pflicht sehen darauf hinzuweisen. Ggf. könnten sie ja kommen und mein Gerät abholen und einlagern bis ich es wieder in Betrieb nehmen kann.

Wenn Neuling vor dem Oktober nicht bei der GEZ gemeldet war, wurde ich an seiner Stelle nicht zahlen, da kein empfangsbereites Gerät in seinem Besitz war.

Wenn er sich nicht abgemeldet hat, pech.

MfG
uwe
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MikeBruchköbel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Bruchöbel

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Streite dich mit denen nicht rum.
Bezahl die 160,-- und melde gleich einen Tag später alles
wieder ab und dann vergiß die GEZ für die Zukunft.
Wenn wieder mal einer auftaucht dann hau ihm die Tür
vor der Nase zu Smilie
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh ja, was du meinst aber ist hier nicht irgendwie eine ganz klare Schieflage?

Ich wollte ehrlich sein, werd aber von der GEZ im Prinzip abgezockt. Als Retourekutsche werd ich nun kriminell und mach was illegales.

Aber mal im Ernst, ich frage mich warum ich eigentlich nen Fernseher habe. Die öffentlichen schaue ich sowieso nie. hmmm.....

Danke erstmal für eure Hilfe.

Ich werd die 160 Euro in Raten abzahlen (10 Euro pro Monat) und mein Gerät abmelden.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich wollte ehrlich sein, werd aber von der GEZ im Prinzip abgezockt.

Naja genaugenommen ist nicht die GEZ Schuld, sondern die Länderparlamente haben diesen schwachsinnigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag beschlossen auf dessen Grundlage die GEZ handelt... Bei der nächsten Wahl dran denken. SPD,CDU,Grüne und FDP haben in den Länderparlamenten dafür gestimmt.... (Das soll keine Aufforderung sein PDS oder NPD zu wählen)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Stell ich mir hingegen einen Fernseher in den Keller weil ich den mal nen Jahr nicht nutzen will fällt trotzdem eine Gebühr an...
Nicht wenn Sie den Fernseher abmelden.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Nicht wenn Sie den Fernseher abmelden.

Auch ein Fernseher im Keller oder auf dem "Speicher" ist anmeldepflichtig (Jetzt mal angenommen das ist nur ein Lager und der Fernseher steht da ohne die Möglichkeit eines Anschlusses rum, sonst wäre das ja sowieso gebührenpflichtig). Dass ich keine Gebühren zahle wenn ich widerrechtlich nicht anmelde oder abmelde wollen Sie wohl hoffenltich nicht diskutieren...
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