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Kostenexplosion durch permanenten Wechsel der Inkasso-Büros

 
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Jessica B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 68
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 10:52    Titel: Kostenexplosion durch permanenten Wechsel der Inkasso-Büros Antworten mit Zitat

A nahm einen Kredit auf und stellte diesen dem damaligen Arbeitgeber zur Verfügung, um die Firma zu unterstützen. Trotzdem wurde M. arbeitslos, weil der AG in Insolvenz ging. Aufgrund dieser Situation war es M. unmöglich die hohen Raten für den Kredit zuzahlen. Zuvor wurde aber eine erhebliche Summe auf diesen Kredit zurückgezahlt.

A beantrage bei der Bank eine kleinere Ratenzahlung.
Die Bank willigte nicht ein. Sie gab ihre Forderung an eine andere Bank weiter. Hier hatte sich der Kredit zum ersten Mal durch Kosten und Zinsen verteuert.
Diese Bank gab dann den Kredit direkt an ein Inkassounternehmen (IK) weiter, was zur weiteren Verteuerung führte.

A. zahlte regelmäßig und pünktlich die kleineren Raten an das I.K
Das IK verkaufte innerhalb von 2 Jahren den Kredit an ein weiteres IK.
Dadurch hat sich der Kredit zum dritten Mal verteuert.

Nun meldete sich ein 3. IK auch hier verteuerte sich der Kredit erneut.
Sieht man von den ganzen durch die erfolgten Forderungsverkäufe entstandenen zusätzlichen Kosten ab, wäre der Kredit bereits bezahlt.
Was könnte A. tun um der weiteren horrenden Kostenexplosion entgegen zutreten ?

Grüße Jessica B.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Frage gehört eigentlich mehr ins Inkassorecht. Ich verschiebe mal...

Zur Sache: Angemessene Kosten für das Inkasso dem Schuldner aufzugeben ist ok. Mehrfache Inkassokosten für die gleiche Sache zu belasten geht aber nicht. Wenn der Gläubiger der Meinung ist, das Inkassobüro zu wechseln, ist das sein Bier, nicht das des Schuldners.

Anders ist es, wenn die beiden Inkassobüros unterschiedliche Leistungen erbringen.

Beispiel: IB 1 macht eine Ratenzahlungsvereinbarung. Die wird nicht eingehalten.
Später macht IB 2 eine (andere) Ratenzahlungsvereinbarung. Hier wäre die 2fache Belastung einer Gebühr (die sich an der RVO orientiert) ok.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hier wird anscheinend auf Unkenntnis des Kreditnehmers gehofft
Schadensminderungspflicht besteht auch für eine Bank Winken

In Punkto Inkassogebühren sehe ich gute Chancen für Dich

Ombudsmann-Verfahren der privaten Banken
http://www.bankenverband.de/ombudsmann - 13 kB - 09.09.2006



ich habe Dir eine pin geschickt
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Privatperson - könnte mich auch irren - was aber sehr selten ist

Das wiederum sehe ich aber ganz anders. Winken

danyb hat folgendes geschrieben::
ich habe Dir eine pin geschickt

Das wird aber keine unerlaubte Rechtsberatung, oder? Geschockt
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das wird aber keine unerlaubte Rechtsberatung, oder?


um Gotteswillen Verlegen da ich keine Anwältin bin würde ich sowas nie wagen


Zitat:
Das wiederum sehe ich aber ganz anders


was für einen vorschlag hättest denn Du in diesem fiktiven Fall ?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
was für einen vorschlag hättest denn Du in diesem fiktiven Fall ?

M.E. hat Karsten11 bereits gesagt, was zu sagen ist. Auch ist der von dir eingestellte Link eine Möglichkeit.

Als abschließenden Vorschlag kann man hier nur zu einem Anwalt raten. Wenn das Einkommen gering ist, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe.

Zitat:
ich habe Dir eine pin geschickt


Was steht denn da drin? Winken War ein Scherz, läßt jedoch auf konkrete Ratschläge etc. schließen und das ist über diese Plattform eben nicht erlaubt.
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was steht denn da drin?


ein größerer Bericht aus h....online.de über den Einsatz eines ombudsmann in zusammenhang mit der von einer Bank gewollten Inkassogebühren.
Die Gebühren wurden z.t erheblich zurückgeschrumpft

Ich glaube zudem wenn man der Bank mitteilt das man einen derartigen Schritt in Erwägung zieht könnte dies evtl dort vorzeitig ein Umdenken erzeugen.
Es sind immerhin 3 IBs die Taler vom Schuldner wollen

gruß

danyb
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hey, ich wollte es nicht wissen. Die Frage war ein Scherz. Geschockt

Eine PN geht mich nichts an, ok. Smilie

Ich sagte ja schon, dein Link war ein guter Hinweis. Und dennoch würde ich mich hier an einen Anwalt wenden. Wir alle wissen doch, dass ein oder auch drei IB gern auf "Durchzug" stellen, wenn Ottonormalverbraucher einhermarschiert kommt.
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hey, ich wollte es nicht wissen. Die Frage war ein Scherz. Geschockt


war schon klar

بازى

gruß
danyb
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