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Sämtliche großen Inkassobüros haben ihre eigenen Anwälte gleich im Haus, deshalb auch immer identische Anschriften, meist sogar noch identische Aktenzeichen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Sämtliche großen Inkassobüros haben ihre eigenen Anwälte gleich im Haus, deshalb auch immer identische Anschriften, meist sogar noch identische Aktenzeichen.
teilweise sogar der selbe Schreibtisch _________________ Bin klein und gemein
Anmeldungsdatum: 14.09.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.09.06, 18:41 Titel:
In einem mir bekannten Fall das gleiche Büro, die gleiche Software, gleiche Fax-Nr., gleiche Schreibfehler in den Baukastenschreiben.
Aber selbstredend eigene Kosten.
Die Frage halte ich allerdings für berichtigt: Ist es nicht standeswirdrig, dass der Anwalt auf Erfolgsbasis tätig werden? Denn laut Internetseite des IB wird auf Erfolgsbasis gearbeitet.
Ist es nicht standeswirdrig, dass der Anwalt auf Erfolgsbasis tätig werden? Denn laut Internetseite des IB wird auf Erfolgsbasis gearbeitet.
Das IB arbeitet auf Erfolgsbasis, der Anwalt sicherlich nicht (jedenfalls nicht nach außen). Und eine Honorarvereinbarung ist nach neuem RVG möglich. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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