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Anforderung von Belegen durch Inkasso-Unternehmen

 
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde hier natürlich ebenfalls keine Belege zuschicken !
Warum auch ?
Will das Inkasso etwas in Bezug auf Zahlungseingänge wissen wollen brauch es doch nur beim Auftraggeber anzurufen und nachzufragen Winken

Die Haupt Forderung ist unstrittig ?

gruß
danyb
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

@danyb,

könnte es vielleicht sein, dass der TE dem Inkassounternehmen mitgeteilt hat, nicht zahlen zu können, weil er ALG II bezieht? Und das Inkassounternehmen nun ganz gern genau dafür einen Nachweis möchte (ggf. den Bescheid)?.

Behauptet der Schuldner aufgrund geringen Einkommens nicht leisten zu können, sollte er dies auch nachweisen. Ansonsten muss man sich über kostenintensive Klag-oder ZV-Verfahren nicht wundern. Winken
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
könnte es vielleicht sein, dass der TE dem Inkassounternehmen mitgeteilt hat, nicht zahlen zu können, weil er ALG II bezieht? Und das Inkassounternehmen nun ganz gern genau dafür einen Nachweis möchte (ggf. den Bescheid)?.

.

könnte natürlich auch sein Geschockt
Mich würde die gerundete Höhe der Forderung interesieren
gruß
danyb
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Inkassobüros sind private Unternehmen ohne behördliche Macht
Der Kunde ist nicht für die Internas der T verantwortlich.
Schreiben aufheben - zurücklehnen
Keine weitere Reaktion mehr auf das Schreiben des Inkasso Call Agenten
so würde ich es machen

gruß
danyb
_________________
Bin klein und gemein
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