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Ich würde hier natürlich ebenfalls keine Belege zuschicken !
Warum auch ?
Will das Inkasso etwas in Bezug auf Zahlungseingänge wissen wollen brauch es doch nur beim Auftraggeber anzurufen und nachzufragen
könnte es vielleicht sein, dass der TE dem Inkassounternehmen mitgeteilt hat, nicht zahlen zu können, weil er ALG II bezieht? Und das Inkassounternehmen nun ganz gern genau dafür einen Nachweis möchte (ggf. den Bescheid)?.
Behauptet der Schuldner aufgrund geringen Einkommens nicht leisten zu können, sollte er dies auch nachweisen. Ansonsten muss man sich über kostenintensive Klag-oder ZV-Verfahren nicht wundern. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
könnte es vielleicht sein, dass der TE dem Inkassounternehmen mitgeteilt hat, nicht zahlen zu können, weil er ALG II bezieht? Und das Inkassounternehmen nun ganz gern genau dafür einen Nachweis möchte (ggf. den Bescheid)?.
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könnte natürlich auch sein
Mich würde die gerundete Höhe der Forderung interesieren
gruß
danyb
Inkassobüros sind private Unternehmen ohne behördliche Macht
Der Kunde ist nicht für die Internas der T verantwortlich.
Schreiben aufheben - zurücklehnen
Keine weitere Reaktion mehr auf das Schreiben des Inkasso Call Agenten
so würde ich es machen
gruß
danyb _________________ Bin klein und gemein
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