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Gläubiger (G) gewährt dem Unternehmen (UA) ein Darlehen von 10.000€. Nach einem halben Jahr wird das Geld von UA nicht mehr benötigt und soll zur Vermeidung von Dauerschulden zurückgezahlt werden. Da G aber an gute Zinserträge interessiert ist, zahlt UA das Darlehen incl. 600€ Zinsen an sein Schwesterunternehmen (UB) aus. UB nimmt die Zahlung in Namen von G entgegen für ein Darlehen mit gleichen Bedingungen. Nach einem weiteren halben Jahr kauf G von UB ein Gebrauchtwagen zum Preis von 11.236€. UB verrechnet den Kaufpreis mit den Darlehensrückzahlungsansprüchen, 10.600€ zzgl. 636€ Zinsen.
Nun behauptet G er habe von UA keine Zinsen erhalten.
Darf UB aufrechnen?
Darf G behaupten er hätte die Zinsen von UA nicht erhalten. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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