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Verfasst am: 13.09.06, 08:00 Titel: Verjährung: Wer ist schuld?
Hallo,
bei manchen Sachen ist nicht ganz klar, wer im Falle von versäumnissen bei der Verjährung schuld hat der Mandant, oder der Anwalt.
Wie sieht es z.B. bei folgendem Fall aus:
M beauftragt den Anwalt mit der Erhebung einer Klage.
Der Anwalt sendet aber eine Kostenaufstellung für ein gerichtliches Mahnverfahren.
Daraufhin teilt der M dem Anwalt mit, dass er mit der erhebung einer Klage beauftragt wurde, und nicht mit der einleitung eines Mahnverfahrens.
Ein paar Monate lang hört der M nichts von dem Anwalt, und bittet dann in einer Mail nun endlich eine Kostenaufstellung für die Klage zuzusenden, damit dieser Betrag überwiesen werden kann.
Daraufhin legt der Anwalt das Mandat nieder.
M beauftragt einen neuen Anwalt, der ihm mitteilt, dass einen Monat vor Mandatsniederlegung die Verjährung eingetreten ist.
Kann M von dem alten Anwalt den Schaden ersetzt verlangen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.09.06, 09:14 Titel:
Ja. Der RA hätte auf die drohende Verjährung hinweisen müssen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Und: was geschah zwischen Entstehung des Anspruchs (so er denn entstanden sein sollte...) und der Geltendmachung im Mahnverfahren? Gab es Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger? Denn das
Zitat:
M beauftragt einen neuen Anwalt, der ihm mitteilt, dass einen Monat vor Mandatsniederlegung die Verjährung eingetreten ist.
Und: was geschah zwischen Entstehung des Anspruchs (so er denn entstanden sein sollte...) und der Geltendmachung im Mahnverfahren? Gab es Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger
Das Mahnverfahren wurde gar nicht eröffnet, da M das Geld nicht überwiesen hat, weil er eine Klage wollte.
Es gab Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger, und sogar ein Schuldanerkentniss. Leider hatte ich ein Computerproblem, und habe alle E-Mails ink. Faxe gelöscht.
Der Anwalt hat gegenüber dem neuen Anwalt angegeben, dass es keinen Schriftverkehr gab, und auch kein Schuldanerkentniss.
Die Briefe die der Anwalt an die Gegenseite schickte habe ich noch, die Antworten hat der Anwalt mir aber alle per Fax geschickt.
Der Anwalt hat auch schon mehrmalsl gesagt, dass er viel zu tun hat. Nach einiger Zeit hat er dann das Mandat an seinen Bruderanbwalt abgegeben.
Als das Mandat gekündigt wurde, wußte der Anwalt auch nicht, dass die Verjährung schon eingetreten war, sondern sagte, dass sein Bruder viel zu tun hat, und nur Kündigte weil er sich mommentan nur schlecht um das Mandat kümmern kann.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.09.06, 12:15 Titel:
Kapitalist hat folgendes geschrieben::
Es gab Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger, und sogar ein Schuldanerkentniss. Leider hatte ich ein Computerproblem, und habe alle E-Mails ink. Faxe gelöscht.
Ah, das liest sich ja schon wieder ganz anders!
Wenn der Anspruch also bereits anerkannt war, welchen Schaden hätte dann der Anwalt mit einem Versäumnis überhaupt angerichtet? Denn bei vorliegendem Anerkenntnis beginnt die Verjährung erneut, §212 I (1) BGB. Daß dies beweisende Dokumente nicht mehr vorlegbar sind, ist ja nun wirklich nicht die Schuld des Anwalts. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Es gab Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger, und sogar ein Schuldanerkentniss. Leider hatte ich ein Computerproblem, und habe alle E-Mails ink. Faxe gelöscht.
Ah, das liest sich ja schon wieder ganz anders!
Wenn der Anspruch also bereits anerkannt war, welchen Schaden hätte dann der Anwalt mit einem Versäumnis überhaupt angerichtet? Denn bei vorliegendem Anerkenntnis beginnt die Verjährung erneut, §212 I (1) BGB. Daß dies beweisende Dokumente nicht mehr vorlegbar sind, ist ja nun wirklich nicht die Schuld des Anwalts.
Der Anwalt behauptet, dass es nie ein Schuldanerkenntnis gab (er hat die Akte wohl vernichtet).
Das es eins gibt kann ich nicht nachweisen.
Praktisch müte es dann also egal sein, ob es eins gibt oder nicht?
@Maus: Der alte Anwalt hat dem neuen gesagt, dass er keine Unterlagen hat.
Ein Schuldanerkenntnis gabe es sicher.
Es gibt jetzt also 2 Möglichkeiten:
1) Der Anwalt hat das Anerkenntnis nicht mehr, oder behauptet das es nie eins gegeben hat
Folge: Er hat die Verjährungsfrist versäumt, und muß mir den Schaden ersetzen
2) Der Anwalt findet das Anerkenntnis doch noch
Folge: Der neue Anwalt kann den Schuldner verklagen
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