Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verjährung: Wer ist schuld?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verjährung: Wer ist schuld?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 08:00    Titel: Verjährung: Wer ist schuld? Antworten mit Zitat

Hallo,

bei manchen Sachen ist nicht ganz klar, wer im Falle von versäumnissen bei der Verjährung schuld hat der Mandant, oder der Anwalt.

Wie sieht es z.B. bei folgendem Fall aus:

M beauftragt den Anwalt mit der Erhebung einer Klage.
Der Anwalt sendet aber eine Kostenaufstellung für ein gerichtliches Mahnverfahren.
Daraufhin teilt der M dem Anwalt mit, dass er mit der erhebung einer Klage beauftragt wurde, und nicht mit der einleitung eines Mahnverfahrens.

Ein paar Monate lang hört der M nichts von dem Anwalt, und bittet dann in einer Mail nun endlich eine Kostenaufstellung für die Klage zuzusenden, damit dieser Betrag überwiesen werden kann.

Daraufhin legt der Anwalt das Mandat nieder.


M beauftragt einen neuen Anwalt, der ihm mitteilt, dass einen Monat vor Mandatsniederlegung die Verjährung eingetreten ist.



Kann M von dem alten Anwalt den Schaden ersetzt verlangen?





Danke für die Antwort
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Der RA hätte auf die drohende Verjährung hinweisen müssen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was wurde denn aus dem Mahnverfahren?

Und: was geschah zwischen Entstehung des Anspruchs (so er denn entstanden sein sollte...) und der Geltendmachung im Mahnverfahren? Gab es Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger? Denn das
Zitat:
M beauftragt einen neuen Anwalt, der ihm mitteilt, dass einen Monat vor Mandatsniederlegung die Verjährung eingetreten ist.

muss ja nicht unbedingt richtig sein Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Was wurde denn aus dem Mahnverfahren?

Und: was geschah zwischen Entstehung des Anspruchs (so er denn entstanden sein sollte...) und der Geltendmachung im Mahnverfahren? Gab es Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger



Das Mahnverfahren wurde gar nicht eröffnet, da M das Geld nicht überwiesen hat, weil er eine Klage wollte.

Es gab Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger, und sogar ein Schuldanerkentniss. Leider hatte ich ein Computerproblem, und habe alle E-Mails ink. Faxe gelöscht.

Der Anwalt hat gegenüber dem neuen Anwalt angegeben, dass es keinen Schriftverkehr gab, und auch kein Schuldanerkentniss.

Die Briefe die der Anwalt an die Gegenseite schickte habe ich noch, die Antworten hat der Anwalt mir aber alle per Fax geschickt.

Der Anwalt hat auch schon mehrmalsl gesagt, dass er viel zu tun hat. Nach einiger Zeit hat er dann das Mandat an seinen Bruderanbwalt abgegeben.

Als das Mandat gekündigt wurde, wußte der Anwalt auch nicht, dass die Verjährung schon eingetreten war, sondern sagte, dass sein Bruder viel zu tun hat, und nur Kündigte weil er sich mommentan nur schlecht um das Mandat kümmern kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kapitalist hat folgendes geschrieben::
Es gab Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger, und sogar ein Schuldanerkentniss. Leider hatte ich ein Computerproblem, und habe alle E-Mails ink. Faxe gelöscht.


Ah, das liest sich ja schon wieder ganz anders!
Wenn der Anspruch also bereits anerkannt war, welchen Schaden hätte dann der Anwalt mit einem Versäumnis überhaupt angerichtet? Denn bei vorliegendem Anerkenntnis beginnt die Verjährung erneut, §212 I (1) BGB. Daß dies beweisende Dokumente nicht mehr vorlegbar sind, ist ja nun wirklich nicht die Schuld des Anwalts.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Kapitalist hat folgendes geschrieben::
Es gab Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger, und sogar ein Schuldanerkentniss. Leider hatte ich ein Computerproblem, und habe alle E-Mails ink. Faxe gelöscht.


Ah, das liest sich ja schon wieder ganz anders!
Wenn der Anspruch also bereits anerkannt war, welchen Schaden hätte dann der Anwalt mit einem Versäumnis überhaupt angerichtet? Denn bei vorliegendem Anerkenntnis beginnt die Verjährung erneut, §212 I (1) BGB. Daß dies beweisende Dokumente nicht mehr vorlegbar sind, ist ja nun wirklich nicht die Schuld des Anwalts.



Der Anwalt behauptet, dass es nie ein Schuldanerkenntnis gab (er hat die Akte wohl vernichtet).

Das es eins gibt kann ich nicht nachweisen.


Praktisch müte es dann also egal sein, ob es eins gibt oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kapitalist hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt behauptet, dass es nie ein Schuldanerkenntnis gab (er hat die Akte wohl vernichtet).

Geschockt Der Anwalt wird die Akte kaum vernichtet haben. Es gibt Aufbewahrungsfristen. Sicher, dass es ein Schuldanerkenntnis gab?

Zitat:
Das es eins gibt kann ich nicht nachweisen. Praktisch müte es dann also egal sein, ob es eins gibt oder nicht?

Egal ist das nicht, die Forderung ist nun verjährt. Ohne das Schuldanerkenntnis kein neuer Verjährungslauf.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

@Maus: Der alte Anwalt hat dem neuen gesagt, dass er keine Unterlagen hat.

Ein Schuldanerkenntnis gabe es sicher.



Es gibt jetzt also 2 Möglichkeiten:

1) Der Anwalt hat das Anerkenntnis nicht mehr, oder behauptet das es nie eins gegeben hat
Folge: Er hat die Verjährungsfrist versäumt, und muß mir den Schaden ersetzen

2) Der Anwalt findet das Anerkenntnis doch noch
Folge: Der neue Anwalt kann den Schuldner verklagen


Sehe ich das so richtig?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.