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Verfasst am: 13.09.06, 17:09 Titel: Leasingrückgabe, Protokoll bei beliebigem Händler??
Hallo Zusammen,
auch ich habe ein Problem mit einer Leasingrückgabe (km-L) nach Wechsel des Händlers. Der ehemalige Händler veranschlagt 2500 euro; für Reparaturen, davon ca. 2000 euro; Schönheitsreparaturen. Ich habe das Fahrzeug dem Händler gezeigt, der mein neues Fahrzeug verkauft (verleast) hat. Dieser meint für Kunden, die woanders hingehen würden bei ihm ca. 850 euro; Reparaturen anfallen, für "treue" Kunden deutlich weniger! Zur Erläuterung: Das neue Auto kommt aus Tchenien, gehört aber zum gleichen Konzern. Der neue Händler vertritt beide Marken!
Habe mich im Forum schon gerade ein bischen schlau gemacht. Habe soweit verstanden, dass nicht alle Schäden bezahlt werden müssen, sondern der Minderwert.
Ich hatte einen Vertrag mit einer großen norddeutschen Marke, das Volk weiß bestimmt Bescheid!?
Die Frage ist nun: Kann ich das Fahrzeug bei einem anderen Händler, nämlich dem der mir das neue KFZ verkauft hat, zurückgeben, d. h. Protokoll erstellen? Das würde einige Probleme elegant lösen, ohne Gutachter, etc.!
Habe mich im Forum schon gerade ein bischen schlau gemacht. Habe soweit verstanden, dass nicht alle Schäden bezahlt werden müssen, sondern der Minderwert.
Korrekt. Es müßen nicht die Schäden ansich bezahlt werden, sondern nur der Minderwert des Fahrzeuges, der sich aus diesen Schäden ergibt.
Andererseits muß das Fahrzeuge aber bei dem ehemals liefernden Händler zurückgegeben werden, da dieser wohl auch die Restwertgarantie abgegeben hat.
Die Reparaturen können aber auch woanders erledigt werden. Z.b. in Werkstätten, die das sog. SmartRepair betreiben. Dabei werden die Teile nicht gleich komplett neu ersetzt, sondern ausgebessert, um den vorherigen Zustand zu erreichen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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