Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hi,
bei der KFZ-Versicherung wurde eine Laufleistung von 15.000 km jährlich angeben. Das Auto hat nun einen Totalschaden und die Vollkaskoversicherung wird in Anspruch genommen. Was passiert, wenn aber die vereinbarte Laufleistung deutlich überschritten wurde(5.000 km / Jahr) . Kann es dann sein, dass dieVollkasko den Wiederbeschaffungswert nicht bezahlt?
hm, was sagen die bedingungen und tarifbestimmungen für so einen fall?
da steht alles drin, was man braucht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.