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tag.kann die versicherung die lebensversicherung abschliessen wenn man beitragsfreistellen will, mit der angabe das die eingezahlte summe zuwenig sei. wann kann man lebensversicherung oder rentenversicherung beitragsfrei stellen. danke
tag.kann die versicherung die lebensversicherung abschliessen wenn man beitragsfreistellen will, mit der angabe das die eingezahlte summe zuwenig sei. wann kann man lebensversicherung oder rentenversicherung beitragsfrei stellen. danke
Zitat:
abschliessen
Noch entscheidet sich ein Kunde, ob und was er abschließt...
Zitat:
wann kann man lebensversicherung oder rentenversicherung beitragsfrei stellen.
Vermutlich sobald Guthaben vorhanden ist... Wie wollen Sie denn auch 0,-€ verzinsen?
Die Zillmerung lässt grüßen... und Dookie auch! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Vermutlich sobald Guthaben vorhanden ist... Wie wollen Sie denn auch 0,-€ verzinsen?
Die Zillmerung lässt grüßen... und Dookie auch!
Nö... sobald das Guthaben ausreichend ist, um die geschäftsplanmäßig festgelegte beitragsfreie Mindestversicherungssumme bzw. garantierte beitragsfreie Mindestrente zu bilden.. unter Berücksichtung des Rechungszinses, des Risikos und der Kosten. Und das hat somit erstmal nicht viel mit der Zillermung zu tun... (die übrigens für vertragstreue
Kunden wichtig ist..)
Und zum Ursprungsposter- frag die Gesellschaft bzw. schau auf den Versicherungsschein- oder ist meistens eine Garantiewerttabelle eingedruckt, die auch darüber Aufschluss gibt... eine pauschale Antwort gibt es hierfür nicht..[/quote]
Vermutlich sobald Guthaben vorhanden ist... Wie wollen Sie denn auch 0,-€ verzinsen?
Die Zillmerung lässt grüßen... und Dookie auch!
Nö... sobald das Guthaben ausreichend ist, um die geschäftsplanmäßig festgelegte beitragsfreie Mindestversicherungssumme bzw. garantierte beitragsfreie Mindestrente zu bilden.. unter Berücksichtung des Rechungszinses, des Risikos und der Kosten. Und das hat somit erstmal nicht viel mit der Zillermung zu tun... (die übrigens für vertragstreue
Kunden wichtig ist..)
Und zum Ursprungsposter- frag die Gesellschaft bzw. schau auf den Versicherungsschein- oder ist meistens eine Garantiewerttabelle eingedruckt, die auch darüber Aufschluss gibt... eine pauschale Antwort gibt es hierfür nicht..
Stimmt, daran kann es natürlich auch liegen...
In der Anfangszeit werden aber halt zumeist erstmal die Kosten getilgt. Der VN beginnt ja quasi erstmal im Minus... Wobei ja selbst hier laut aktueller Rechtssprechung zumindest ein Teil des Geldes im Kündigungsfall wieder ausgezahlt werden müsste...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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