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Privat Insolvenz, Briefgrundschuld dritter

 
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kabescherer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 16:30    Titel: Privat Insolvenz, Briefgrundschuld dritter Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:
A läßt sich von B und C verheiratet eine Briefgrundschuld zur Sicherung eines Vorausdarlehn geben. B und C lassen sich scheiden, C behält das Haus. C gehört nicht zur Verwandschaft von A oder B.

A muß infolge von Arbeitslosigkeit Privat Insolvenz anmelden.

Wie sieht es nun bei der Briefgrundschuld mit dem Betrag X aus?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Schuldner (wahrscheinlich B und C) nicht zahlt, kann A die Grundschuld verwerten. Dafür ist sie da. Und daran ändert weder die Scheidung noch die Insolvenz etwas.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Schuldner ist bestimmt A und der Gläubiger eine Bank.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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kabescherer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 18:02    Titel: Stimmt Antworten mit Zitat

Genauso ist es, Gläubiger eine Bank und Schuldner ist A. Die Grundschuld ist aber nur für einen von drei Verträgen.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A nicht bezahlt wird die Bank, B oder C auffordern zu zahlen. Kommen auch diese nicht der Aufforderung nach, kommt das Haus unter den Hammer.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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