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Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 19.09.06, 11:17 Titel: wer kann eine Titulierung bzw. Mahnung beantragen ?
Hallo Forum,
in einer Wohnungseigentumssache hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen fehlende monatliche Hausgelder gegen säumigen Miteigentümer bei Gericht titulieren zu lassen.
Wie geht das ?
Kann dies die Eigentümergemeinschaft selbst oder muß das ein Anwalt machen ?
Was braucht die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter dazu ?
Am Einfachsten und günstigsten wohl über den Mahnbescheid.
Zitat:
Kann dies die Eigentümergemeinschaft selbst oder muß das ein Anwalt machen ?
Einen MB kann jeder beantragen. Allerdings muss für die Gemeinschaft dann ein gesetzlicher Vertreter mit aufgenommen werden. Für den MB-Antrag ist kein Anwalt notwendig.
Zitat:
Was braucht die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter dazu ?
Nur das grüne Formular aus dem Schreibwarenhandel. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 19.09.06, 15:28 Titel:
Mahnman hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wie geht das ?
Am Einfachsten und günstigsten wohl über den Mahnbescheid.
Zitat:
Kann dies die Eigentümergemeinschaft selbst oder muß das ein Anwalt machen ?
Einen MB kann jeder beantragen. Allerdings muss für die Gemeinschaft dann ein gesetzlicher Vertreter mit aufgenommen werden. Für den MB-Antrag ist kein Anwalt notwendig.
Zitat:
Was braucht die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter dazu ?
Nur das grüne Formular aus dem Schreibwarenhandel.
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