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wer kann eine Titulierung bzw. Mahnung beantragen ?

 
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 11:17    Titel: wer kann eine Titulierung bzw. Mahnung beantragen ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

in einer Wohnungseigentumssache hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen fehlende monatliche Hausgelder gegen säumigen Miteigentümer bei Gericht titulieren zu lassen.

Wie geht das ?
Kann dies die Eigentümergemeinschaft selbst oder muß das ein Anwalt machen ?
Was braucht die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter dazu ?

Danke !
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Mahnman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie geht das ?


Am Einfachsten und günstigsten wohl über den Mahnbescheid.

Zitat:
Kann dies die Eigentümergemeinschaft selbst oder muß das ein Anwalt machen ?


Einen MB kann jeder beantragen. Allerdings muss für die Gemeinschaft dann ein gesetzlicher Vertreter mit aufgenommen werden. Für den MB-Antrag ist kein Anwalt notwendig.

Zitat:
Was braucht die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter dazu ?


Nur das grüne Formular aus dem Schreibwarenhandel.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wie geht das ?


Am Einfachsten und günstigsten wohl über den Mahnbescheid.

Zitat:
Kann dies die Eigentümergemeinschaft selbst oder muß das ein Anwalt machen ?


Einen MB kann jeder beantragen. Allerdings muss für die Gemeinschaft dann ein gesetzlicher Vertreter mit aufgenommen werden. Für den MB-Antrag ist kein Anwalt notwendig.

Zitat:
Was braucht die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter dazu ?


Nur das grüne Formular aus dem Schreibwarenhandel.


Herzlichen Dank ! Smilie
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