Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewerbeschein + Umzug
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewerbeschein + Umzug

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.06, 11:42    Titel: Gewerbeschein + Umzug Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgende Sachlage::
Person X hat früher in NRW gewohnt und dort einen Gewerbeschein als Promoter beantragt. Damals nur für einen Job, die Person hat damals noch keine regelmäßigen Promos gemacht. Vor ein paar Jahren ist X dann für's Studium nach Bayern gezogen, hat auch brav seinen Wohnsitz umgemeldet, hat aber gar nicht mehr an den Gewerbeschein gedacht. Momentan führt X wieder einige Promos durch und dabei ist ihm aufgefallen, dass in seinem Gewerbeschein noch die alte Adresse als Betriebsanschrift drin steht.
Könnte X Schwierigkeiten bekommen, wenn er jetzt erst zum Gewerbeamt geht und den Gewerbeschein ummeldet?
Wäre das eine Ordnungswidrigkeit? Wenn ja, wie hoch wäre wohl ungefähr das Bußgeld? Würde X evtl. glimpflicher davon kommen, wenn er sein Gewerbe in NRW abmelden und dann in Bayern ein neues anmelden würde. Dürfte X das? Dort abmelden und dann dasselbe Gewerbe hier wieder anmelden?

Viele liebe Grüße,
fragezeichen
Nach oben
ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 12:20    Titel: Re: Gewerbeschein + Umzug Antworten mit Zitat

fragezeichen123 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Folgende Sachlage::
Person X hat früher in NRW gewohnt und dort einen Gewerbeschein als Promoter beantragt. Damals nur für einen Job, die Person hat damals noch keine regelmäßigen Promos gemacht. Vor ein paar Jahren ist X dann für's Studium nach Bayern gezogen, hat auch brav seinen Wohnsitz umgemeldet, hat aber gar nicht mehr an den Gewerbeschein gedacht. Momentan führt X wieder einige Promos durch und dabei ist ihm aufgefallen, dass in seinem Gewerbeschein noch die alte Adresse als Betriebsanschrift drin steht.


So weit, so gut

Zitat:
Könnte X Schwierigkeiten bekommen, wenn er jetzt erst zum Gewerbeamt geht und den Gewerbeschein ummeldet?


Ja. Außerdem ist für diesen Fall eine Ummeldung nicht vorgesehen. X müsste in NRW ab- und in Bayern anmelden.

Zitat:
Wäre das eine Ordnungswidrigkeit? Wenn ja, wie hoch wäre wohl ungefähr das Bußgeld?


Owi: ja: Bußgeld ?

Zitat:
Würde X evtl. glimpflicher davon kommen, wenn er sein Gewerbe in NRW abmelden und dann in Bayern ein neues anmelden würde. Dürfte X das? Dort abmelden und dann dasselbe Gewerbe hier wieder anmelden?


s. o.! Das genau ist der Weg, anders geht es gar nicht! X kann (in der Regel) die Abmeldung beim Gewerbeamt in NRW schriftlich veranlassen; in Bayern muss X zwecks Anmeldung zum Gewerbeamt. Eine Ummeldung kommt eigentlich nur bei Wechsel der Rechtsform oder bei Änderungen im Gegenstand des Gewerbes in Betracht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=83215
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dbroni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Balozi

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

nur weil X in Bayern wohnt muss der Firmensitz nicht in Bayern sein, dann muss das mal einer nachweisen, dumm stellen. Frage: Wie macht der das mit dem Finanzamt das ist viel schlimmer...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger
ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

dbroni hat folgendes geschrieben::
nur weil X in Bayern wohnt muss der Firmensitz nicht in Bayern sein, dann muss das mal einer nachweisen, dumm stellen. Frage: Wie macht der das mit dem Finanzamt das ist viel schlimmer...


Das ist schon richtig, nur frage ich mich, wie er dem Gewerbeamt ggf. plausibel machen will, das Gewerbe als Promotor in Bayern mit Sitz in NRW zu betreiben? Cool Bei der Begründung wäre schon relativ viel Kreativität nötig, das glaubt doch kein Mensch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.