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Darf ich für eine juristische Dienstleistung Geld auszahlen?

 
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tomxxx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 17.09.06, 14:35    Titel: Darf ich für eine juristische Dienstleistung Geld auszahlen? Antworten mit Zitat

gelöscht

Zuletzt bearbeitet von tomxxx am 07.01.07, 17:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.09.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ein "ich zahle Ihre Anwaltsrechnung" wäre IMO zulässig, genau wie die Übernahme nahezu beliebiger anderer Rechnungen auch - wird ja aus Werbezwecken teilweise so gemacht. Andere Gründe könnte ich mir auch nicht vorstellen, schließlich hat niemand Geld zu verschenken, oder? Winken
Möglicherweise könnte es aber für die beteiligten Anwälte dann berufsrechtlich problematisch werden, wenn sie direkten Kontakt zu den Fragestellern haben. Denn man könnte darin evtl. eine Überschreitung der zulässigen Werbebeschränkungen sehen (ein "bei Anwalt X gibt es kostenlose Beratung oder sogar noch Geld dazu" dürfte diese überschreiten). Dazu sollte aber noch mal ein deutscher Anwalt schreiben, der die Feinheiten des Berufsrechts kennt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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