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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.09.06, 14:43 Titel:
Ein "ich zahle Ihre Anwaltsrechnung" wäre IMO zulässig, genau wie die Übernahme nahezu beliebiger anderer Rechnungen auch - wird ja aus Werbezwecken teilweise so gemacht. Andere Gründe könnte ich mir auch nicht vorstellen, schließlich hat niemand Geld zu verschenken, oder?
Möglicherweise könnte es aber für die beteiligten Anwälte dann berufsrechtlich problematisch werden, wenn sie direkten Kontakt zu den Fragestellern haben. Denn man könnte darin evtl. eine Überschreitung der zulässigen Werbebeschränkungen sehen (ein "bei Anwalt X gibt es kostenlose Beratung oder sogar noch Geld dazu" dürfte diese überschreiten). Dazu sollte aber noch mal ein deutscher Anwalt schreiben, der die Feinheiten des Berufsrechts kennt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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