Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - führerschein
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

führerschein

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ich
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 20:02    Titel: führerschein Antworten mit Zitat

ich habe egstern eine diskussion in einem anderem forum verfolgt. es ging um depressionen im allgemeinen. ein teilnehmer behauptete das man den führerschein abgeben muß wenn man an depris hat.

stimmt das wirklich? ich mein dann kann man sich ja gleich die kugel geben wenn man an depressionen leidet. es kann doch nicht sein das man für eine krankheit "bestraft" wird...????????????? dürfte ein arzt solche infos überhaupt weiterleiten????
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage ist in § 14 FeV iVm. Anlage 4 zu § 14 FeV geregelt.

In Anlage 4 sind Krankheiten aufgeführt, die zum Verlust des FS führen können. Siehe hier: http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=4

"Einfache" Depessionen reichen aber nicht dafür.
Nach oben
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 10:56    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Die Sache ist die, dass man ein Fahrzeug nur führen darf, wenn man dazu physisch und psychisch in der Lage dazu ist.
Wenn die Gefahr bestünde, dass man zum Beispiel einen epileptischen Anfall während der Fahrt bekommt, würde man eine Gefahr für sich und andere darstellen.
Ähnlich ist es bei SCHWEREN psychischen Problemen. Wenn man zum Beispiel Angstzustände während der Fahrt bekommt, die so schlimm sind, dass man nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, dann stellt man ebenso eine Gefahr dar.

"Einfache Depressionen " werden wohl nicht zu einem Verlust des Führerscheins führen, wenn aber Sachverständige der Meinung sind, dass die vorliegende Störung eine Person stark instabilisiert, könnte dies den Verlust der Fahrerlaubnis mit sich bringen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.