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Verfasst am: 16.09.06, 14:08 Titel: magister juris
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich möchte gerne in Linz Jura studieren. Ziel des Studiums ist dieser Abschluß. Ist dieser in Deutschland anerkannt bzw. kann ich damit auch 1. und 2. Staatsecxamen ablegen?
Was hat es denn genau mit diesem Abschluss auf sich? Kann es ein Problem der Anerkennung geben, wenn ich in Österreich studiere?
Haben Sie genauere Informationen zu dem Studiengang und dem Abschluß? Ich finde nur Daten zum "Diplomstudium" und "Doktoratsstudium".
Das ECTS mag bietet sicher eine gute Basis für die Anerkennung von Studienleistungen bieten, aber ein definitive Aussage ist für die Zukunft kaum möglich.
Die deutschen Staatsexamen werden, wie es der Name schon andeutet, durch den Staat vergeben, nicht durch die Hochschule. Für Absolventen ausländischer Hochschulen bestanden früher oft erhebliche Probleme bei der Anerkennung.
Leider weiss ich gar nicht so genau, was ich damit anfangen soll. Vielleicht kann mir da ja jemand helfen, wo dieser Abschluss denn einzuordnen ist, und was man damit machen kann. Vielen Dank schon mal im Voraus!
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