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Verfasst am: 16.09.06, 17:18 Titel: Filmvorführung in geschlossener Veranstaltung
Hallo Leute,
ich bin neu hier und sehr positiv überrrascht, zu was es alles sinnvolle Foren gibt, find ich klasse
Mein Anliegen wäre, zu wissen, wie sich eine geschlossene Veranstaltung definiert, ob es da eine Grenze der Personenanzahl gibt, inwieweit die Personen familiär zusammen hängen müssen und ob überhaupt und was da sonst noch für Rahmenbedingungen existieren (ob Flyer und Werbung gemacht werden dürfen etc.)?!
Der Grund ist, Filmabende sehr kostengünstig im privatem Kreis veranstalten zu können und soweit ich weiß, kann man jede kleinere Veranstaltung als private Veranstaltung organisieren, wenn die Besucher EINGELADEN werden und KEINE Öffentlichkeitsarbeit in Form von Flyern, Presse und Plakaten gemacht wird.
Auch weiß ich, dass man sich nichtgewerbliche Filme von Verleihern, die sich unter anderem auch um nichtgewerbliche Filmvorführungen kümmern, für relativ wenig Geld (bis 100€) ausleihen kann und öffentlich vorführen darf. Doch leider sind 100€ immer noch recht viel Geld für einen Filmabend.
Für eure regen Antworten danke ich euch schon jetzt
MfG Lars
EDIT by JS:
Hallo lotenzottel,
erst einmal ein herzliches Willkommen - und vielen Dank für das Lob.
Leider bist du mit deiner Frage im falschen Unterforum gelandet. Das Vereinsrecht ist durch die Fragestellung überhaupt nicht berührt und mit den nachgefragten Inhalten kenne ich mich zu wenig aus, um eine vernünftige Antwort geben zu können.
Ich verschiebe daher deine Frage in ein anderes Forum - "Medien und Wettbewerb" scheint mir das Richtige zu sein.
Verfasst am: 20.09.06, 12:26 Titel: Re: Filmvorführung in geschlossener Veranstaltung
lotenzottel hat folgendes geschrieben::
Mein Anliegen wäre, zu wissen, wie sich eine geschlossene Veranstaltung definiert,
Weiß ich nicht, das ist für den Sachverhalt aber auch nicht entscheidend. Auch eine geschlossene Veranstaltung kann im rechtlichen Sinne öffentlich sein.
Demnach ist jede Geburtstagsfeier auf der Musik gespielt wird, ein krimineller Tatbestand...
So geht es zumindest aus dem Link zum Urheberrecht hervor.
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