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angenommen, Person A gibt die eidesstattliche Versicherung wegen einer privaten Angelegenheit ab, hat aber einen Kredit für die Abzahlung seines Hauses bei einer Bank laufen.
Wird der Bank automatisch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mitgeteilt, und wird dies dann negative Auswirkungen haben? Kann es passieren, dass die Bank der Person A den Kredit kündigt?
bei den Amtsgerichten wird ein Schuldnerverzeichnis geführt, in das u.a. die Abgabe der eideststattlichen Versicherung von einer bestimmten Person eingetragen wird.
Es ist öffentlich und wird Institutionen, die daran ein rechtliches Interessse haben mitgeteilt.
Die Schufa erlangt und aktualisiert auf diese Weise einen Groteils ihres Datenbestandes.
Da Banken Mitglieder der Schufa sind, erlangen sie auch in aller Regel Kenntnis von solchen Negativmerkmalen.
In der Tat besteht häufig in Darlehensverträgen die Möglichkeit der Kündigung, wenn der Darlehensnehmer in Konkurs oder Vermögensverfall gerät.
Die Abgabe der e.V. kann durchaus zu Problemen führen
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