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Vernabsatzgesetz

 
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Angelus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.11.04, 17:57    Titel: Vernabsatzgesetz Antworten mit Zitat

Hallo.
So wie ich das Vernabstazgesetz kenne, kann man innerhalb von 14 Tagen OHNE angaben von Gründen die Bestellte Ware zurück schicken und wenn der Wert über 40,- EUR ist, muss man weder die hin- noch die RücksendePorto tragen.

Nun möchte OTTO von mir dass ich (laut deren AGB) die Hinportokosten trage, weil es so in deren AGBs steht.

Meine Frage ist nun: Haben sie das Recht auf solche Forderung???

Danke allen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.11.04, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das läßt sich aus der Verne nicht beurteilen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.11.04, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Lieper Kasd!
Meines Vissns nach isd das Vernapsatsgesets geenderd worden so das das ser wol get weil es zuvile misbrauchd habn.
ich besteivel üprigens ser, das das einer gelesn hat der es anschliesent falsch schraipt. selber lesen bilded.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.11.04, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tolle Antwort Gast2.
Das Vernabsatzgesetz SOLL geändert werden, ist es aber noch nicht.

Wie wäre es mit der angabe des Paragrafs, wo die Regelung mit dem Fernabsatzgesetz steht?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.11.04, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre auch dafür, daß das Vernabsatzgesetz in Fernabsatzgesetz geändert wird.
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