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Wer kennt sich aus mit dem Pflichtteilsrecht leiblicher, ehelicher Kinder nach spanischem Erbrecht: Kind ist deutsch, Elternteil - wieder verheiratet - hat deutsche und spanische Staatsbürgerschaft. Unter welchen Bedingungen kann dem Kind der Pflichtteil entzogen werden?
Ich verschieb mal in das Erbrecht... _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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