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Verfasst am: 17.09.06, 18:18 Titel: Staatsbürgerschaft des Papstes
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Rein aus Interesse:
Wir sind ja jetzt Papst.
D.h. ein deutscher Staatsbürger ist das Staatsoberhaupt eines fremden Staates.
Dieser Staat ist, zumindest i.w.S. monarchisch verfasst und das Staatsoberhaupt hat eine weitergehnde Befugnis über seine "Bürger".
Können Entscheidungen dieses Staatsoberhauptes gegenüber einem anderen deutschen Staatsbürger (Kardinal), die gegen das GG verstoßen, von deutschen Gerichten überprüft und ggfls. korrigiert werden?
Gruß Uwe _________________ --
Wenn ein Buch und ein Kopf zusammenstoßen und es klingt hohl, ist das allemal das Buch?
(G.C. Lichtenberg)
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