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Moin.
Nach einer von mir gewonnenen Auktion, sendete mir der Verkäufer seine Kontodaten, ich überwies ihm anschließend den entsprechenden Betrag. Ware nie erhalten, Kontaktaufnahme war nicht möglich. Ich drohte ihm mit einer Anzeige, führte das aber nicht durch (zum Glück war es ein rel. geringer Betrag). Jetzt entdeckte ich, dass er die Ware erneut bei Internetauktionshaus [Name geändert] eingestellt hatte und von einem anderen Verkäufer erworben wurde. Kann ich im Nachhinein gegen ihn noch vorgehen, wenn ja, wie?! (erste Auktion war im April, die zweite im Juni)
SIe können durchaus noch in beiden Richtungen vorgehen:
Strafrechtlich ist eine Anzeige nach wie vor möglich. Ob der Gegenseite auch Vorsatz nachgewiesen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Zivilrechtlich haben Sie nach wie vor Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. auf Lieferung der Ware. Diese Ansprüche verjähren frühestens nach 3 Jahren, also am 31.12.2007.
Ich habe schon oft genug gelesen, daß Anzeigen aufgrund von Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktionen oftmals wg. Geringfügigkeit (unter 50 €) entweder erst garnicht aufgenommen werden oder vom Staatsanwalt gleich wieder eingestellt werden.
Kann ich persönlich verstehen, die Justiz nicht mit solchen Kinkerlitzchen zu behelligen. Die haben auch was anderes zu tun. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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ich hatte vor einem Jahr ein Jaens ersteigert für 50 € das Geld Überwiesen und die Ware nie erhalten hatte auch mehrmals denn Verkäufer angeschrieben nur ohne Erfolg.
Danach habe ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und 6 Monate drauf habe ich mein Geld bekommen .
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