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Verfasst am: 20.09.06, 14:33 Titel: Verschuldeter Student kann KV nicht bezahlen???
Hallo, wenn man Student ist und die Regelstudienzeit überzogen hat und man noch dazu 30Jahre alt ist, muss man eigentlich ca. 130Euro Krankenversicherung bezahlen.
Da man durch das Überbieten der Regelstudienzeit keine Bafög mehr bekommt, steht nun einen kaum Geld mehr zur Verfügugn. Bei einem Nebenjob (4 - 5mal die Woche je 5 Stunden) springen nur 400 bis 500 Euro im Monat raus. 320Euro kostet die Miete, 40Euro Telefon, und 24Euro Strom, schon sind wir bei fast 400Euro im Monat an Kosten. Ach ja, gegessen wurde noch nicht. Wie zum Teufel soll sich also ein Student in meiner Situation die KV leisten?
Die Frage lautet nun, kann man zum Sozialamt gehen oder muss man sich was illigales (alten Omist die Handtasche klauen) einfallen. um sich eine KV zu leisten.
Der Nebenjob ist zwar schlecht bezahlt, aber bombensicher. Nun ist man also in der Zwickmühle: Soll man sich einen neuen gutbezahlten Job suchen mit der Gefahr, dass es dort nicht klappt oder soll man den Job behalten der bombensicher ist und noch dazu spaß macht?
Mit dem Nebenjob, Plasmaspenden und Wohngeld (ist aber noch nicht durch) kann ich mich gerade so über Wasser halten, ohne dass meine bisherigen Schulden (ca.100 Euro bei der Bank und 640 Euro beim Vermieter) noch größer werden und ohne dass ich verhungern muss.
Kann also das Sozialamt wenigstens die KV übernehmen oder muss man sich was illigales einfallen lassen, weil Studentetn nur für die Regelstudienzeit Hilfe bekommen?
GEZ kann selbstverständlich auch nicht bezahlt werden und ohne Bafög keine Befreiung. Wie kann ich mich den davon Befreien lassen?
Wieso muss man in Deutschland um so mehr Bezahelen je weniger Geld man hat. Ich müsste eigentlich fast 30Prozen KV bezahlen (bei einem Gehhalt um 400Euro) während der normale Arbeitnehmer nur knapp über 7Prozent Bezahlt, da ist doch der Wurm drin!
Verfasst am: 20.09.06, 15:01 Titel: Re: Verschuldeter Student kann KV nicht bezahlen???
MichiV hat folgendes geschrieben::
Wieso muss man in Deutschland um so mehr Bezahelen je weniger Geld man hat. Ich müsste eigentlich fast 30Prozen KV bezahlen (bei einem Gehhalt um 400Euro) während der normale Arbeitnehmer nur knapp über 7Prozent Bezahlt, da ist doch der Wurm drin!
Studium aufgeben und einen Job suchen und hoffen, dass der Mindestlohn nicht eingeführt wird. Dann spart man unheimlich Geld, da die Krankenversicherung nur noch 7% kostet.
So, erste Antwort gelöscht, alles nochmal von vorne.
Wenn der Student nicht mehr pflichtversichert ist und eine Beschäftigung ausübt, in der er regelmäßig mehr als 400,- € verdient, ist er ohnehin versicherungspflichtig als Arbeitnehmer.
Meine Empfehlung würde lauten, dem Chef vor´s Schienbein zu treten und ihm viel Spass mit der Beitragsnachzahlung zu wünschen.
Genau das ist mein Problem! Mein Chef kann mich nur als Werksstudent anmelden, sprich ich darf nicht mehl als 20Stunden die Woche arbeiten, damit mein Chef keine Beiträge Zahlen muss.
Wenn der Student nicht mehr pflichtversichert ist und eine Beschäftigung ausübt, in der er regelmäßig mehr als 400,- € verdient, ist er ohnehin versicherungspflichtig als Arbeitnehmer.
Verfasst am: 20.09.06, 16:22 Titel: Re: Verschuldeter Student kann KV nicht bezahlen???
MichiV hat folgendes geschrieben::
Student ... die Regelstudienzeit überzogen ...30Jahre alt ...keine Bafög mehr...Nebenjob (4 - 5mal die Woche je 5 Stunden) ...
Ein wenig OT, aber warum das mit dem Studium nicht klappt erscheint hinreichend deutlich... da das mit dem Abschluss und so eh nichts mehr werden dürfte (oder wird der ernsthaft noch angesrebt??) empfehle ich die zeitnahe exmatrikulation und freundliche Meldung bei den örtlichen Hartz IV -stellen. Dann klappts auch mit der Krankenversicherung, und vielleicht dann auch zur Abwechslung mal mit 'nem richtigen Job. Und dann kommt man auch in den Genuß von "nur" 7% KV-Beiträgen
Verfasst am: 20.09.06, 16:50 Titel: Re: Verschuldeter Student kann KV nicht bezahlen???
Exrichter hat folgendes geschrieben::
MichiV hat folgendes geschrieben::
Student ... die Regelstudienzeit überzogen ...30Jahre alt ...keine Bafög mehr...Nebenjob (4 - 5mal die Woche je 5 Stunden) ...
Ein wenig OT, aber warum das mit dem Studium nicht klappt erscheint hinreichend deutlich... da das mit dem Abschluss und so eh nichts mehr werden dürfte
Nicht so schnell. Man kann auch aus guten Gründen über 30 noch Student sein. Vielleicht hat man vorher einen Beruf erlernt, einige Jahre gearbeitet, und dann festgestellt, daß ein Studium die richtige Entscheidung ist. Vielleicht sogar die notwendige, um nicht auf Dauer arbeitslos zu sein.
Die Altersgrenze von 30 Jahren bei der student. KV und beim BAföG ist durchaus fragwürdig, man kann das auch als Altersdiskriminierung sehen.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 20.09.06, 17:00 Titel:
Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist ein Kredit.. Gibt ja auch Studentenfreundliche Darlehen wenn man kurz vorm Abschluss steht... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Verfasst am: 20.09.06, 17:35 Titel: Re: Verschuldeter Student kann KV nicht bezahlen???
FM hat folgendes geschrieben::
Nicht so schnell.
OK
Zitat:
Man kann auch aus guten Gründen über 30 noch Student sein. Vielleicht hat man vorher einen Beruf erlernt, einige Jahre gearbeitet, und dann festgestellt, daß ein Studium die richtige Entscheidung ist. Vielleicht sogar die notwendige, um nicht auf Dauer arbeitslos zu sein.
Keine Frage, habe auch solche Leute im Freundeskreis, denen gehört meine echte Hochachtung. Nur die studieren/studierten gemeinhin nicht um des lieben studierens willen und gehören/gehörten nicht zu den Bummellanten, wie sie der TE beschreibt.
Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist ein Kredit.. Gibt ja auch Studentenfreundliche Darlehen wenn man kurz vorm Abschluss steht...
Also Kredite, die inbesondere für die künftigen Studengebühren gedacht sind liegen so bei 6% - Also nicht wirklich freundlich.
Aber man kann bei der AA ein Darlehen beantragen, das in Härtefallen bezahlt wird. §7 V S. 2. SGB II.
Man kann auch bei der GKK eine Verlängerung des Studententarifes von ca. 56 Euro incl. PV beantragen. Unter welche Bedingungen man die bekommt, weiß ich leider nicht.
Was dann ist, wenn man die Versicherungssumme nicht bezahlt, wüsste ich auch gerne.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 20.09.06, 21:01 Titel:
@Pünktchen
Ich meinte auch nicht die Kredite bei ner "normalen" Bank. Und selbst wenn dies der einzige Weg sein sollte dürfte das kurz vor Studienabschluss nicht so schmerzlich sein mit den 6%
Es gibt meines Wissens auch noch andere Stellen an denen man versuchen kann kurz vor Studienabschluss noch ein Darlehen zu erhalten um nicht abbrechen zu müssen... Einfach mal an den Asta wenden die müssten einem da weiterhelfen können... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Was dann ist, wenn man die Versicherungssumme nicht bezahlt, wüsste ich auch gerne.
Bei Studenten ist es normalerweise so, dass eine Krankenversicherung Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Sofern jemand keine KV mehr hat, da er diese sich nicht leisten kann, droht in der Regel daher die Exmatrikulation.
Bei den versicherungspflichtigen Studenten werden die Unis / Fachhochschulen daher darüber von der Krankenkasse informiert, wenn die Krankenversicherung auf Grund nicht mehr gezahlter Beiträge endet.
@exrichter: Hier wird zu schnell verurteilt. Es gibt super viele Studenten, die über 30 sind aber nur einen Nebenjpb haben, da sie ja auch was fürs Studium tun müssen, so wie ich. Ich kann nicht mehr arbeiten, da ich jetzt im 7. Semester fertig werden will und noch die Diplomarbeit schreiben muss. Warum dann die Frage, ob noch ein Abschluss angestrebt wird??? Die Antwort bzw. Frage kann nur von einem kommen, der vom wirklichen Leben keine Ahnung hat, da die Antwort extrem realitätsfern ist. Mit bummeln hat da nichts im Geringsten zu tun.
Ich habe erst mit 23 eine Ausbildung angefangen. Bis dahin hatte ich nur einen Hauptschulabschluss. Vorher habe ich jahrelang als Koch gearbeitet. Erst in der Ausbildung habe ich die Schule schätzen gelernt, da ich dann erst verstanden habe, dass eine guter Schulabschluss wichtig ist, damit ich nicht mein Leben lang Bürokaufmann bleiben muss, das hab ich nämlich gelernt und auch sehr gut abgeschlossen. Nach der Ausbildung habe ich mich entschieden, die Fachhochschulreife nachzuholen, um dann das zu studieren, worauf ich wirklich lust habe. Dass man ohne KV exmatrikuliert wird kann nicht sein, zumindest nicht bei uns, da jeder vierte über 30jährige keine KV hat (wegen kein Geld), aber trotzdem studieren darf. Ein Semester über der Regelstudienzeit (bei mir 6 Semester) ist auch nicht viel, da gibt es noch viel härtere Fälle. Abgesehen davon, studiert ca. die Hälfte mindestens ein Semester länger, weil die Studienordnung alle 6 Semester geändert wird und weder der Studierende, der Professor noch das I-Amt einen Überblick hat, wann welche Scheine abgegeben werden müssen. Die Scheine von denen man weiß wann die abgegeben werden müssen, sind in der Regel nicht rechtzeitig fertig zu bekommen, wenn man noch nebenher arbeiten muss. Viele bekommen weder Bafög noch Geld von den Eltern. Denen bleibt nichts anderes übrig, als Vollzeit zu arbeiten und das StudÃum zu überziehen. DAS HAT NICHTS MIT BUMMELN ZU TUN, EXRICHTER!
Zugegeben, ich studiere an einer Hochschule, die deutschlandweit bekannt für ihren schlechten Ruf ist, da hier die Organisation drunter und drüber geht. Da ist in der Tat mein Fehler, da hätte ich mich vorher schlau machen müssen.
Im Übrigen gibt es auch über 40jährige Studenten, da sie in ihrem Beruf noch Jahrelang gearbeitet haben. Die haben die finanzielle Unterstützung wie die KV eingeklagt und es hat funktioniert.
Alles was ich wissen wollte ist, ob das Sozialamt die KV übernehemn kann. Das werde ich aber nächste Woche erfahren, da ich es beim Sozialamt versuchen werde.
Blöd, dass einem so kurz vor dem Abschluss das Leben so schwer gemacht wird.
wenn jemand kein Vermögen und wenig Einkommen hat, hat der Sozialhilfeträger Krankenhilfe nach § 48 SGB XII zu erbringen.
Die Einkommensgrenze steht im § 85 SGB XII.
Der Wohngeldanspruch dürfte bestehen, so dass sich die finanz. Situation etwas entspannt.
Die Kreditanstalt für Wideraufbau bietet Studienkredite mit 5,1 % mit variabler Inanspruchnahmemgl. (100-650 € je Monat). _________________ mfg
Klaus
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