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Rechnung weicht von dem ausgemachten Betrag ab

 
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NBaumstark
Gast





BeitragVerfasst am: 28.11.04, 20:54    Titel: Rechnung weicht von dem ausgemachten Betrag ab Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bitte um eine kurze Stellungsnahme zu meinem Problem, es wäre sehr nett wenn mir jemand helfen könnte. Geschichte: Vor einigen Wochen war ich beim Zahnarzt weil ich eine Zahnschiene benötige. Der Zahnarzt ließ mich ein Fragebogen ausfüllen, dann meinte er die Schiene würde ca.150€ kosten. Ich sagte, das ist schon recht teuer, aber wenn es sein muss dann muss es wohl sein, und sagte zu. Mir wurde ein Gebissabdruck gemacht und ich sollte in 1 Woche wiederkommen. 1 Woche später sagte mir der Arzt es wird ca 250€-300€ kosten. Ich sagte Ihm, dass das nicht vereinbart war und ich sagte Ihm dass ich die Schiene für teuer halte, und es für soviel nicht nehmen werde. Er meinte, da die Zahntechniker damit angefangen hätten, muss ich den Abdruck und die Beratung bezahlen. Jetzt bekam ich eine Rechnung von über 66€!? Soll das ein Witz sein? Ich kann doch auch nicht 4 Winterreifen mit Felgen für ca.100€ bestellen, dann bei Lieferung 200€ verlangen, und sagen ich hätte die Reifen schon auf die Felgen montiert, und wenn ich die Räder nicht nehme, dann müsste ich die Montage bezahlen? Ich habe weder eine Unterschrift geleistet, noch einen Auftrag für die Schiene gesehen...was kann ich tun? Muss ich zahlen? Wo kann man sich über Ärzte beschweren? Ärztekammer? Ich danke schon im voraus für die Hilfe!
MfG
Norbert Baumstark
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