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Verfasst am: 19.09.06, 10:15 Titel: Baukredit und Risiko-Lebensversicherung
Wir haben bei der Sparkasse ein Darlehn für den Bau unseres Eigenheims unterschrieben. Dabei wurde wir auch darauf hingewiesen, dass wir eine Risiko-Lebensversicherung abschließen müssen. Die Anträge der Partnerversicherung der Sparkasse wurden uns gleich mitgegeben. Beim Vergleich mit anderen Versicherern stellten wir aber fest, dass diese Versicherung 1/3 höhere Monatsbeiträge, als die billigste mit den gleichen Leistungen hat. Dies teilten wir unserem Berater mit, der erstmal Erkundigungen einholen müßte.
Gerade ruft er mich an und teilt mir mit, dass wir die Versicherung der Bank nehmen müssen!!! Die wären uns mit ihrem Kredit ja auch "entgegen gekommen"
Wie sieht es da rechtlich aus?
Die Darlehensverträge sind unterzeichnet ...... steht dort als Bedingung drin, dass eine RLV bei S-Versicherung (oder sonstwo) abgeschlossen werden muß? Falls nicht, sehe ich keine Verpflichtung bei dieser bestimmten Versicherung abzuschließen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nein, es steht nur dort, dass eine RLV über 100.000€ abgeschlossen werden mit, nicht bei wem.´´
Das ist doch klasse. Dann schliessen Sie mal schnell eine (und zwar die von Ihnen gewünschte) ab und reichen Sie eine Kopie der Versicherungspolice bei der kreditgebenden Bank ein.
Klar, daß die Bank ein Interesse daran hat, daß die Risiko-Lebensversicherung beim eigenen Versicherungsunternehmen oder beim Partner-Versicherer abgeschlossen wird. Es fließen Provisionen...
Zwingen kann man Sie dazu nicht. Es würde sich dann sehr wahrscheinlich um ein sog. Koppelgeschäft handeln, was nicht erlaubt ist.
Koppelgeschäft bedeutet, daß ein Vertrag nur zustandekommen kann, wenn gleichzeitig ein anderer Vertrag abgeschlossen wird.
Oder anders gesagt: Man kann den tollen Regenschirm nur dann erwerben, wenn man auch die passenden Regenstiefel kauft.
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