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Gewerbsmäßiger Autohandel

 
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nick80
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 21:09    Titel: Gewerbsmäßiger Autohandel Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Bürger A hat seine Leidenschaft für´s Auto verkaufen entdeckt. Da er einen festen Job hat und auch sonst das Risiko scheut, möchte er "nebenbei" privat "gelegentlich" mal ein Auto verkaufen, vielleicht einmal pro Monat.
Er möchte das Ganze so privat wie möglich aussehen lassen und abwickeln.
Er hat keine Räumlichkeiten und bietet auch nie mehr als ein Auto gleichzeitig an.

Ab wann (welcher Menge verkaufter Fahrzeuge pro Zeit) gilt A als gewerbsmäßiger Autohändler? Unter welchen Vorraussetzungen kann er "nebenher" Autos verkaufen, ohne als Händler/Gewerbetreibender zu gelten??


Bürger B bedankt sich schon mal für Eure Infos. Winken

Ciao.
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Als Gewerbe gilt grundsätzlich alles, was eine auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ist. Das an der Zahl der verkeuften Autos festmachen? Wenn Händler H z.B. über einen gewissen Zeitraum eine schlechte Ausbeute hätte und, sagen wir, nur 1-2 Autos im Monat verkauft, bleibt er ja trotzdem gewerblicher Händler.

Ich denke, dass man nur dann nicht als gewerblicher Händler gilt, wenn man jeweils sein eigenes Auto verkauft, sofern man ein neues hat.

Vielleicht kann aber die IHK hierzu mehr sagen, da würde ich ggf. mal nachfragen.

Beim Verkauf von Autos könnte es daneben noch baurechtliche Probleme geben. Meines Wissens muss man, wenn man Autos auf einem Grundstück zum Verkauf anbietet, Vorkehrungen treffen, dass auslaufende Flüssigkeiten nicht ins Grundwasser bzw. Erdreich gelangen können (Ölabscheider). Ausserdem könnte es sein, dass die Zahl der auf dem Grundstück befindlichen Pkw-Stellplätze zu erhöhen ist. Auch diese Frage würde ich im vorwege klären.
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nick80
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

vielen Dank für deine Antwort. Werde mal bei der IHK nachfragen, vielleicht gibt die mir Auskunft.

Das mit der Stellfläche ist ja nett gedacht, aber nicht erforderlich. Ich hatte gesagt, dass Bürger A max. 1x pro Monat ein einziges Auto verkauft. Er hat also höchstens ein Auto stehen. Nie mehr. Er betreibt das Ganze als Hobby und hat dafür keine Räumlichkeiten.

Für mich ist der Unterschied zu einem professionellen Händler offensichtlich, aber wie sieht es das Gesetz?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

nick80 hat folgendes geschrieben::
Für mich ist der Unterschied zu einem professionellen Händler offensichtlich, aber wie sieht es das Gesetz?

Das sieht das Gesetz aber anders.

Die vier Voraussetzungen für einen Gewerbebetrieb sind nämlich erfüllt:
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Daher empfehle ich hier und hier einen klick.

Gruß

der Petz
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