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Verkehrsunfall während Studienfahrt mit Mietfahrzeug

 
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wissensdurst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: bw

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 17:09    Titel: Verkehrsunfall während Studienfahrt mit Mietfahrzeug Antworten mit Zitat

Ich hoffe das ich hier richtig Poste.
Wie die Überschrift es wieder gibt hatten wir bei einer Studienfahrt einen Bagatellschaden mit einem Mietfahrzeug. Der Mieter ist die Schule.
Der Schaden wurde natürlich Ordnungsgemäß gemeldet und polizeidienstlich aufgenommen.
Das wesentliche ist die Frage nach diesen 500,- Euro Selbstbeteiligung.
Die Schule möchte diesen Betrag an die beteiligten am Schaden weiterleiten da sie diesen Ausflug als Privatausflug bezeichnet. Der Ausflug erfolgte an einem offiziell zur freien Verfügung gestellten Tag während der Studienfahrt.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar den die beteiligten Schwimmen nicht gerade in Geld.

Im voraus vielen Dank.
Wissensdurst
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

wer hat den schaden denn verursacht? was gibt die polizeiliche meldung her, wer steht an position 1?
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 06:10    Titel: Re: Verkehrsunfall während Studienfahrt mit Mietfahrzeug Antworten mit Zitat

wissensdurst hat folgendes geschrieben::

Die Schule möchte diesen Betrag an die beteiligten am Schaden weiterleiten da sie diesen Ausflug als Privatausflug bezeichnet.


Begründung für diese Meinung der Schule?


wissensdurst hat folgendes geschrieben::

Der Ausflug erfolgte an einem offiziell zur freien Verfügung gestellten Tag während der Studienfahrt.


aha, da haben wir´s doch schon. Das stützt doch die Meinung der Schule. Der Fahrer war wohl nicht in seiner Eigenschaft als Vertreter der Schule unterwegs, sondern in seiner Eigenschaft als Privatperson. Das mag geduldet oder sogar ausdrücklich erlaubt gewesen sein; ändert aber nix dran, dass die Schule mit dieser "Privatfahrt" nichts zu tun hat.

So wie das also aussieht, muss der Schadenverursacher die 500 Euronen zahlen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.


Zuletzt bearbeitet von Mogli am 20.09.06, 17:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wissensdurst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: bw

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die hauptsächliche Begründung des anwesenden Dozenten war, das die Mitschüler nicht ausdrücklich gefragt wurden ob sie mit wollten. Daher die Meinung es wäre ein Privatausflug. Es waren insgesamt vier Personen die an dem Ausflug teilnahmen. Von diesem Asuflug wußten jedoch ca. die hälfte der Klasse.
Sollte auch dies die Rechtslage nicht ändern müssen wir uns dem Schicksal beugen.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was war denn der Zweck dieses Ausfluges? Hat der irgendwas mit der Studienfahrt zu tun, oder war´s einfach nur so, just for fun?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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wissensdurst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: bw

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Leider war es ein Ausflug zum Weindorf. Das lässt sich vermutlich schwer als Studienfahrt Ausflug verkaufen.
Schade, ein Versuch war es trotzdem Wert.
Dennoch vielen Dank für die Hilfe und weiterhin alles gute für diese nützliche Forum.
Gruß
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