Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückgabe des Autos ohne Kompromisse
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückgabe des Autos ohne Kompromisse

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 20:43    Titel: Rückgabe des Autos ohne Kompromisse Antworten mit Zitat

Guten Tag,

jemand hat ein Auto finanziert. Wegen längerer Krankheit geriet sie in Rückstand mit den Raten. Es handelt sich um ein Auto im Neuwert von 20 000 Euro. Es ist nur noch ein Rest von 2 000 Euro offen, wäre bis Ende des Jahres zu zahlen gewesen. Der Rückstand bis heute sind 900 Euro, 3 Monatsraten, weshalb die Bank gekündigt hat. Da diejenige selbständig ist und ausschließlich von Einnahmen auf dem Markt lebt, wo sie auf das Auto angewiesen ist, hatte sie während ihrer Krankheit keine Einnahmen und somit in Verzug gekommen. Nun bot sie der Bank von den Einnahmen vom letzten Wochenende 500 Euro an, die wollte aber 900. Sie wollte versuchen das geld in dieser Woche zusammenzubringen. Doch heute hieß es von Seiten der Bank: "Auto zum Händler stellen oder 2 000 Euro bezahlen, die gesamte Restforderung", was aber nicht möglich ist bis morgen. Nun ist es so, dass sie auf das Auto angewiesen ist für ihren Lebensunterhalt. Die Bank stellt sich stur. Sie sagt, das Auto muss zum Händler, wo es 4 Wochen stehen soll. Wenn bis dahin die 2000 Euro bezahlt sind, kann es mitgenommen werden, wenn nicht, wird es abgeholt. Die 2000 Euro in 4 Wochen wären kein Problem, wenn sie auf die Märkte gehen könnte, aber ohne Auto keine Einnahmen, und wie es im Moment aussieht auch kein Geld für den Lebensunterhalt. Ich halte diese Situation für paradox. Sie hat nun schon 38 000 Euro abbezahlt zuzüglich Zinsen, und nun wird wegen 2000 Euro so ein Theater gemacht. Das Auto hat einen Schwackewert von 7500 Euro gegenwärtig noch. Die Bank sagt, das Auto würde ihr gehören, also solle man es zurückgeben. Jedoch ist das Auto ja fast abbezahlt. Verrstößt so ein Verhalten der Bank nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Oder ist es eine unzumutbare Härte, weil ja der Lebensunterhalt verdient werden muss. Ein ärztliches Attest hatte keinen interessiert, denn was man schuldet, muss man pünktlich zahlen, egal welche Ursachen es gibt. Es geht hier nicht um Zahlungsunwilligkeit. Nach jedem Wochenende könnten und würden nun 500 Euro bezahlt, aber die Bank sagt nein, ohne Kompromisse soll das Auto morgen zum Händler. Keine Chance, hier rechtlich etwas zu machen?

Gruß Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vollstrecker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe kein Rechtsmittel gegen das Vorgehen der Bank.
Frau Jemand hätte sich rechtzeitig um eine Umschuldung kümmern müssen. Das wäre doch möglich gewesen, durch Verwandte etc. Oder um ausreichend hohes Krankentagegeld als Selbständige. Oder sich ein billigeres Fahrzeug damals kaufen müssen, bei unsicherer Einkommenslage...

Vielleicht ist eine Umschuldung kurzfristig doch noch möglich? 2000 € bei 7500 € Restwert wäre von daher kein Problem gewesen.
Man muss sich halt rechtzeitig kümmern.

3 Monate lang keine Zahlung ist schon ein starkes Stück! Da muss man immer mit bösen Folgen rechnen, auch wenn man die Verträge nicht so genau gelesen hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

es wurde nicht zum Spaß nicht bezahlt, sondern wegen Krankheit. Ich denke, das ist ein Unterschied. Und die Rückstände sind auch angeboten worden, aber die Bank sagte nein. Das Auto würde sichergestellt werden.

Nun hat sie bei Gericht versucht einen Einstweilige Verfügung gegen die Sicherstellung zu bekommen wegen unzumutbarer Härte und Verhältnismäßigkeit. Jetzt sieht es so aus, dass die Einstweilige Verfügung nicht wegen der Begründung abgelehnt würde, sondern da es gar keinen Grund für eine Einstweilige Verfügung gab, da die Bank nur leere Drohungen ausgestossen hat. Sie wollte, dass das Fahrzeug zum Händler sollte, also drohte sie damit, dass das Auto sichergestellt würde, wenn es bis da und dahin nicht beim Händler sei, aber sie hätte erst einmal eine Herausgabeklage führen müssen, wie man jetzt erfahren hat.

Muss die Antragsstellerin nun die Kosten der Einstweiligen Verfügung tragen, weil die Bank geblufft hat? Oder musste sie nicht davon ausgehen, dass was der Bankangestellte sagt der Wahrheit entsprach? Und die Bank muss daher bezahlen.

Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sorry, aber ich halte diese Auffassung für ziemlich frech. Der Schuldner hält sich nicht an seinen Vertrag. Die Bank ist daher gezwungen, zu kündigen und hat jede Menge Aufwand und Arbeit.

Der Schuldner wehrt sich gerichtlich gegen die Bank (was sein gutes Recht ist) und verliert (weil er den Sachverhalt nicht richtig eingeschätzt hat). Für diesen Fehler soll die Bank zahlen? Wo kommen wir da hin! Was hat die Bank damit zu tun? Hätte der Schuldner vorher Sachlage und Rechtslage sauber geprüft, hätte er die Kosten vermeiden können (hätte er freihändig das Auto verkauft, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, erst recht).

Bei der Gelegenheit bemerkt: Das "böse" Blöffen der Bank war der Versuch, die berechtigte Forderung mit milderen Mitteln als der Sicherheitenverwertung zu realisieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das Auto konnte nicht frei veräußert werden, weil die Bank den Brief hat. Und die Notwendigkeit würde auch nicht bestehen.

Das Auto hatte ca 20 000 Euro gekostet, alles bis knapp 2000 Euro war abbezahlt, und zwar immer regelmäßig. Dann wird die Besitzerin krank und noch andere Umstände die dazu führten, dass sie 3 Monate nicht zahlen konnte. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkleit, wenn man ihr dann das Auto wegnehmen will.

Und dazu noch wurde sie von der Bank und dem sogenannten Sichersteller mehrfach belogen. Wenn diese Methoden gut sein sollen, dann verstehe ich gar nichts mehr. Die Frau soll also dafür verantwortlich gemacht werden, weil sie die Bankangestellten für seriös hielt und glaubte, dass diese die Möglichkeit hätten über einen Sichersteller das Auto abzuholen, wie es ihr gesagt wurde.

Klar, wurde die Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten. Sie wiederum muss auch monatelang auf Geld ihrer Kunden warten und hat diese Druckmittel nicht. Man muss wegen ein paar Wochen dann nicht so einen Stress machen, zumal der Zahlungsverzug Gründe hatte.

Nun hat sie das Geld beisammen, aber viele Stunden an Zeit und Telefonkosten und nun auch noch die Kosten des Gerichts, weil die Bank nicht noch 2 Wochen warten konnte und sie vielfach belogen hat?

Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

die Dame sollte zusehen, dass sie von ihren Schulden runterkommt, den Fahrzeugbrief erhält und sich um eine andere Bankverbindung kümmern.

Evtl. ist es sinnvoll, bei der Schufa eine Selbstauskunft anzufordern.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

das war nur die Auto-Bank zur Finanzierung des Fahrzeugs - das wird ja nun erledigt - ich gehe davon aus, dass weder sie noch ich noch andere bekannte mit dieser Bank jemals etwas zu tun haben werden - es geht jetzt nur darum, dass sie auch noch Kosten haben soll, weil eine Einstweilige Verfügung aus dem Grund nicht greift, weil die Bankmitarbeiter sie angelogen haben. Lügen kann man ungestraft in dem Rechtssystem? Dann ist der, der die Lügen glaubt noch schuld?

Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Jürgen1H hat folgendes geschrieben::
[...], weil die Bankmitarbeiter sie angelogen haben. Lügen kann man ungestraft in dem Rechtssystem? Dann ist der, der die Lügen glaubt noch schuld?


Ich finde es ganz schön dreist, mir eine solche Aussage unterzujubeln.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

bin ich jetzt im falschen Film? Ich habe niemand etwas untergejubelt. Das war nur eine allgemeine Feststellung der Situation, bezog sich nicht im geringsten auf Ihren Beitrag.

Und wenn überhaupt, dann bezog es sich noch eher auf den Beitrag von Karsten, weil er das auch so geschrieben hat, sie hätte sich kundig machen müssen. Ich würde eher sagen, wo kommen wir hin, wenn ich jede Aussage eines Bankangestellten noch vorher mit einem Rechtsanwalt diskutieren muss. Man muss sich doch darauf verlassen können, dass deren Aussagen der Wahrheit entsprechen.

Ich kann es jedenfalls nicht nachvollziehen, dass der Lügner im Recht ein soll und der Belogene dafür bestraft wird, weil er die Lügen geglaubt hat.

Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.