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Rückforderung von Schenkungen

 
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Thomas_1977
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 19:24    Titel: Rückforderung von Schenkungen Antworten mit Zitat

Vater A erbt und verteilt ein Teil des Geldes an die Kinder. Was ist, wenn Vater A oder Mutter A pflegebedürftig werden ? Wie wird das verteilte Erbe betrachtet, muss es zurückgezahlt werden ?Kommt es auf die Höhe an ?
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Verarmung kann man innerhalb von 10 Jahren die Schenkung zurückfordern. Dabei kommt es nicht auf die Höhe an.
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xsirodx
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Verarmung kann man innerhalb von 10 Jahren die Schenkung zurückfordern. Dabei kommt es nicht auf die Höhe an.


Richtig, aber nur wenn das Geld noch vorhanden ist.
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