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Andrea.W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 22:56    Titel: Kompliziert - Bitte Lesen! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Komplizieter Verhalt, aber bitte Lesen.

Kunde (VT) einer Bank tätigt Transaktion/Überweisung zu Kunde A, B und C (alle Online).
B und C haben Beträge erhalten.
A bestreitet dies und droht mit Strafanzeige.

In den Kontoauszügen werden alle Umsätze/Aktionen nicht aufgeführt.
Die Endsumme/Stand des Kontos von VT ist ordnungsgemäß nach den Überweisungen, also kein finanzieller Schaden.

VT fordert von seiner Bank schriftlich Kontoauszüge an, mit den Hinweis über die
gemachten Transaktionen und evtl. anhängigen Rechtstreit.
Bank teilt mit, das VT in den Zeitraum keine Aktionen durchgeführt hat und
erstellte Kontoauszüge dementsprechend korrekt sind.

Was bzw. wie sollte VT sein Recht gegenüber der Bank wahrnehmen.

Andrea
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jimmythebob
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wie jetzt? Die drei Überweisungen tauchen nicht auf dem Kontoauszug auf, obwohl der Kontostand sie berücksichtigt? Wie erklärt sich denn dann die Bank den unsichtbaren Guthabenverlust?
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Andrea.W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.09.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

jimmythebob hat folgendes geschrieben::
Wie jetzt? Die drei Überweisungen tauchen nicht auf dem Kontoauszug auf, obwohl der Kontostand sie berücksichtigt? Wie erklärt sich denn dann die Bank den unsichtbaren Guthabenverlust?



Sehr gute Frage.

Schriftlich wie schon eingangs geschrieben.
Telefonische Erklärung: wird auf Fehler von Mitarbeitern verwiesen mit; komplexen Handlungen; deren nähere Erklärung ausbleibt.
u. A.: Angeblich soll in diesem Zeitraum eine Kontoüberziehung stattgefunden haben, die auch nicht in den Kontoauszügen aufgeführt wird oder stattgefunden hat.
Hierzu wurde gleichfalls der Beleg eingefordert.
Insgesamt wird für die Vorgänge jegliche Auskunft oder Belege verweigert.

Daher meine Frage: Was bzw. wie sollte VT sein Recht gegenüber der Bank wahrnehmen.

Muss ein Anwalt damit beauftragt werden oder gibt es Institutionen (welche) an die VT sich wenden kann?

Andrea
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Dr.Kamphausen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.09.2006
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 18.09.06, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ein RA ist sicher keine falsche Entscheidung.

Das Giroverhältnnis mit der Bank wird im Wesentlichen durch den Auftrag, § 662 BGB, und die Geschäftsbesorgung, § 675 BGB.

Werden Überweisungen vom Kunden in Auftrag gegeben, hat sie die Bank nach näheren Vereinbarungen der Parteien auszuführen und erlangt einen Aufwendungsersatzanspruch.

Im Musterfall wird wohl im Ergebnis ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht,
obwohl Aufwendungen mangels Überweisung nicht erfolgt sind.

Die Bank wäre unter diesen Umständen ungerechtfertigt bereichert und hätte diesen Vorteil herauszugeben.
Alklerdings mutet solches Gebaren einer Bank abenteuerlich an und entspricht sicher nicht dem Gebaren eines ordentlichen Kaufmanns.


Gruß
Kamphausen
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Andrea.W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.09.06, 02:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dr.Kamphausen hat folgendes geschrieben::
Guten Abend,

ein RA ist sicher keine falsche Entscheidung.

Das Giroverhältnnis mit der Bank wird im Wesentlichen durch den Auftrag, § 662 BGB, und die Geschäftsbesorgung, § 675 BGB.

Werden Überweisungen vom Kunden in Auftrag gegeben, hat sie die Bank nach näheren Vereinbarungen der Parteien auszuführen und erlangt einen Aufwendungsersatzanspruch.

Im Musterfall wird wohl im Ergebnis ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht,
obwohl Aufwendungen mangels Überweisung nicht erfolgt sind.

Die Bank wäre unter diesen Umständen ungerechtfertigt bereichert und hätte diesen rteil herauszugeben.
Alklerdings mutet solches Gebaren einer Bank abenteuerlich an und entspricht sicher nicht dem Gebaren eines ordentlichen Kaufmanns.


Gruß
Kamphausen



Hallo,

die Antwort könnte ich nochvollziehen, wenn VT ein Finanzieller Schaden entstanden wäre.

Im Moment ist Primär:
a.) Muss die Bank nicht sämtliche Kontobewegungen aufzeichnen (Kontoauszug) und dem Kunden zur Verfügung stellen
b) Wenn Kontobewegungen nicht aufgeführt, obwohl ausgeführt, sind, und diese von der Bank bestritten werden, liegt eine Datenmanipulation vor.

VT hat mit Rückschein die Bank angeschrieben, eine Antwort oder bereinigte Kontoauszüge wird bisher verweigert.

Wie zuvor geschildert, wurde per Tel. von Mitarbeiter der Bank auf Fehler von Mitarbeitern verwiesen mit; komplexen Handlungen; deren nähere Erklärung ausbleibt.
u. A.: Angeblich soll in diesem Zeitraum eine Kontoüberziehung stattgefunden haben, die auch nicht in den Kontoauszügen aufgeführt wird oder stattgefunden hat.
Hierzu wurde gleichfalls der Beleg eingefordert.

Bei Bedarf kann Original eingestellt werden.
Es handelt sich auch nicht um eine kleine Privatbank.

Andrea
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sachen gibts *kopfschüttel*

Zitat:
a.) Muss die Bank nicht sämtliche Kontobewegungen aufzeichnen (Kontoauszug) und dem Kunden zur Verfügung stellen


Normalerweise ja. Allerdings gibt es die Möglichkeit, das man als Kunde aus seine Kontoauszüge verzichtet, wenn er z.B. seine Umsätze online abruft/speichert. Dazu unterzeichnet der Bankkunde eine dementsprechende Erklärung auf den Verzicht.
(Aufgrund von möglichen Nachweisproblemen bei Gericht oder Finanzamt sollte man sich jedoch genau überlegen, dies zu tun!)

Zitat:
Die Endsumme/Stand des Kontos von VT ist ordnungsgemäß nach den Überweisungen, also kein finanzieller Schaden.


Ich verstehe es richtig ..... Die Buchungen sind in den Kontoständen berücksichtigt?

Zitat:
Bank teilt mit, das VT in den Zeitraum keine Aktionen durchgeführt hat und
erstellte Kontoauszüge dementsprechend korrekt sind.


D.h. Anfangs- und Endsaldo sind unterschiedlich, keine Buchung aufgelistet und die Bank sagt das ist korrekt? Sehr, sehr seltsam, womit erklärt das die Bank?

Ich würde zuerst an den Vorstand der Bank und parallel dazu an den Ombudsmann für Banken schreiben ( http://www.bankenverband.de/ombudsmann ) .

Tschau
Majo
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

achja, fast vergessen .. die Überweisungen sind mit PIN/TAN gemacht?

Kann man als Kunde bei der Bank abrufen, welche TAN's verbraucht sind ..und ggfls. wofür (Details)? Das wären Eckdaten, die die Beweiskraft der Aussagen von VT verstärken können.

Tschau
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Andrea.W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
achja, fast vergessen .. die Überweisungen sind mit PIN/TAN gemacht?

Kann man als Kunde bei der Bank abrufen, welche TAN's verbraucht sind ..und ggfls. wofür (Details)? Das wären Eckdaten, die die Beweiskraft der Aussagen von VT verstärken können.

Tschau
Majo




Zu Deinen Fragen:

Buchungen sind korrekt
Auf Kontoauszug wurde nicht verzichtet, zusätzlich wird Anfang des Monats Abschlussbericht für das Konto erstellt.
Haben den eingestellten Link durchgelesen: ist für private Banken.
Pin/TAN verbrauch kann und wurde per Screen gesichert.

Zwischenzeitlich ist von der Bank ein Kontoauszug eingetroffen, wo bescheinigt wird, das durch eine Kontoüberziehung 1 Auftrag nicht ausgeführt wurde.

Wie schon geschrieben, Kontoüberziehung hatte nicht stattgefunden.
Nachweis zu der angeblichen Überziehung wurde ebenfalls angefordert.

Bisher 1 tel Kontakt, wobei Mitarbeiter lediglich Fehler? einräumte, siehe post. zuvor.

Andrea
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe jetzt folgendes verstanden:

- 3 Überweisungen
- 2 davon sind angekommen und dem Konto belastet --> Kein Problem
- 1 davon ist nicht angekommen und dem Konto nicht belastet --> Betrag einfach noch einmal überweisen

Ist durch diese Verzögerung ein Schaden entstanden?
- wenn nein --> kein Problem
- wenn ja: Wer ist an der Verzögerung (Nichtüberweisung) schuld

Wer Schuld ist, muss für den Schaden aufkommen.

- Bank sagt: wegen Überziehung
- Kunde sagt: wegen Bankfehler

Das läßt sich anhand des Auszugs einfach nachprüfen. 2 Gründe bestehen hier meistens:

- Valutarische Überziehung (das Geld war zwar schon gebucht, stand valutarisch aber erst später zur Verfügung) oder
- Irgendwelche Obligen aus Scheck- oder Lastschrifteinreichung waren noch offen und haben den Kreditrahmen/das verfügbare Guthaben reduziert (der Scheck war gebucht, das Geld kann aber noch nicht verfügt werden, da der Scheck platzen kann).
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Andrea.W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nachdem die Bank VT erneut telefonisch kontaktiert hat:
"Sie haben ja Recht .......; konnte/wollte der Verlauf durch den MA nicht aufgeklärt werden. Zu den falschen Kontoauszügen/Verlauf und der angeblichen Kontoüberziehung, kein Kommentar."
Daraufhin hat VT sich für den 22.09.06 Termin bei einem Rechtsanwalt geben lassen und im dessen Vorgespräch für Ihm zum Teil ersichtlich wurde, warum die Bank sich so schwer tut.
Aufgrund der Sachlage Datenveränderung ist dies Verhalten strafrechtlich relevant.
Klar, dass die Bank dann jegliche schriftliche Stellungsnahme verweigert, käme einem Geständnis gleich.

@Karsten11
Hast Du zuvor einen anderen Beitrag gelesen?
Kurzfassung:
Konto mit Guthabenstand
3 Überweisungen getätigt - 3 ausgeführt
1Empfänger bestritt erhalt.
Keine Überweisung in Kontoverlauf/Auszug aufgeführt
Kontostand korrekt
Anfrage bei Bank erbringt Kundenmitteilung in der eine Kontoüberziehung angeführt wird
Überziehung hatte nicht stattgefunden und ist im Kontoverlauf/Auszug nicht aufgeführt

Andrea
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, aber der Sachverhalt ist eher bankuntypisch Winken

Trotzdem: Wir haben 2 Probleme

1) Geld ist in einem Fall nicht angekommen
2) Auszug ist irgendwie falsch

Zu 1: Die Bank schuldet die korrekte Ausführung des Auftrags. Ergo: Schadensersatzpflicht, wenn Schaden aufgetreten ist (oder lügt der Empfänger)

Zu 2): Scheint mir ein technisches, kein juristisches Problem zu sein. Die Bank schuldet unstrittig als vertragliche Nebenpflicht einen vollständigen, widerspruchsfreien Auszug.
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Andrea.W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ja, aber der Sachverhalt ist eher bankuntypisch Winken

Trotzdem: Wir haben 2 Probleme

1) Geld ist in einem Fall nicht angekommen
2) Auszug ist irgendwie falsch

Zu 1: Die Bank schuldet die korrekte Ausführung des Auftrags. Ergo: Schadensersatzpflicht, wenn Schaden aufgetreten ist (oder lügt der Empfänger)

Zu 2): Scheint mir ein technisches, kein juristisches Problem zu sein. Die Bank schuldet unstrittig als vertragliche Nebenpflicht einen vollständigen, widerspruchsfreien Auszug.



Hallo,

nach den letzten Kenntnisstand ist von einen technischen Problem bestimmt nicht auszugehen.
3 Aufträge sind nicht ersichtlich 1 Auftrag der nicht stattgefunden hat, von dem VT aber eine Kundenmitteilung hat, ebenso nicht.
Dann, so weit mich meine Erinnerung nicht trügt; 8 x Schreiben an die Bank ohne Reaktion.
Ohne jetzt der Erkläung des Anwalt von VT zuvorzukommen, denke ich, dass das schon strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zum Vergleich "Geschäftsleben", um Steuern zu sparen, werden die Bücher "geschönt" = Urkundenfälschung pp.
Im vorliegenden Fall kommt hinzu, nicht nur das Aufträge nicht im Kontoverlauf auftauchen, sondern ein Vorgang bestätigt wird, aber Kontoverlauf auch nicht auftaucht.

Von dieser Perspektive hatten wir den Fall bisher nicht betrachtet und sind dementsprechend gespannt und hoffen natürlich, das sich VT weiter bei uns meldet.

Andrea
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