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Verfasst am: 10.10.06, 12:11 Titel: Kindergeld über 25
Hi ho,
folgende Kneipendiskussion in Kurzfassung:
Kindergeld möglich bis zum 25. Lebensjahr des KIndes unter bestimmten Voraussetzungen.
Eltern von behinderten Kindern (z. B. Rollstuhlfahrern) erhalten Kinergeld auch über die Vollendung des 25. Lebensjahres des behinderten Kindes.
Stimmt das?
Wenn ja - ist das nicht verfassungswidrig, da ja in diesem Falle jemand aufgrund einer Nichtbehinderung benachteiligt wird.
Es gibt ja nun auch Pflegegeld und das Kindergeld soll ja die Eltern unterstüzen bei der Erziehung der Kinder und ist doch nicht dafür gedacht, Pflegeleistungen zu finanzieren. (Wobei das meiner Meinung durchaus i. O. ist, behinderte Kinder und Erwachsene brauchen jede Unterstützung).
Also bitte nur sachliche Antworten, damit bei solchen Diskussionen auch mal mit Fakten geantwortet werden kann.
Vielen Dank für alle Antworten
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
Moment! Schwerbehinderte dürfen zwar nicht benachteiligt werden. Allerdings dürfen sie - sicherlich in einem gewissen Rahmen - bevorzugt werden.
Art. 3 Abs. 3 GG: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich gehe mal davon aus, dass eine Bevorzugung insbesondere dann legitim ist, wenn die Nachteile, die aufgrund einer Behinderung entstehen könnten, ausgeglichen werden sollen. Ein Schwerbehinderter Jugendlicher könnte tendenziell länger für seine Ausbildung brauchen und hat darüber hinaus Probleme, ins Berufsleben einzusteigen. Das länger gezahlte Kindergeld erscheint mir deshalb nun wirklich nicht problematisch.
Behinderungen gibt es ja in vielen "Spielarten"(blöder Ausdruck in diesem Zusammenhang, mir fiel nur nichts besseres ein!!!). Ich hab von diesem Thema aber auch gar keine Ahnung, aber ein paar Fragen:
1. Spielt es bei der Bewertung eine Rollle, ob es sich um eine geistige oder körperliche Behinderung handelt? Ich frage deshalb, weil eine geistige Behinderung ja u.U. dazu führt, dass der/die Betroffene ab Volljährigkeit, je nach Stärke der Behinderung, unter Betreuung gestellt werden kann und damit rechtlich nie mündig wird, während eine reine Körperbehinderung dem/der Betroffenen doch in gewissem Rahmen Möglichkeiten eröffnet. Gibt es da eine Grenze und, wenn ja, wo?
2. wie ist die Situation, wenn jemand z.B. mit 22 durch einen Unfall schwerbehindert wird? Kann in diesem Fall KG beantragt werden?
zu 1.: Nein, es wird ein Behindertenausweis ausgestellt.
Früher hieß der einmal Körperbehindertenausweis, nunmehr ausdrücklich nicht mehr.
zu 2.: Zurzeit gibt es ja Kindergeld bis 27, es gibt auch Kindergeld über das 27. Lebensjahr hinaus, wenn die Behinderung vorher eingetreten ist.
Gleiches dürfte sinngemäß bei der Neuregelung ab 25 gelten.
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