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Baukredit und Risiko-Lebensversicherung

 
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mela
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 10:15    Titel: Baukredit und Risiko-Lebensversicherung Antworten mit Zitat

Wir haben bei der Sparkasse ein Darlehn für den Bau unseres Eigenheims unterschrieben. Dabei wurde wir auch darauf hingewiesen, dass wir eine Risiko-Lebensversicherung abschließen müssen. Die Anträge der Partnerversicherung der Sparkasse wurden uns gleich mitgegeben. Beim Vergleich mit anderen Versicherern stellten wir aber fest, dass diese Versicherung 1/3 höhere Monatsbeiträge, als die billigste mit den gleichen Leistungen hat. Dies teilten wir unserem Berater mit, der erstmal Erkundigungen einholen müßte.
Gerade ruft er mich an und teilt mir mit, dass wir die Versicherung der Bank nehmen müssen!!! Die wären uns mit ihrem Kredit ja auch "entgegen gekommen" Mit den Augen rollen
Wie sieht es da rechtlich aus?
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Darlehensverträge sind unterzeichnet ...... steht dort als Bedingung drin, dass eine RLV bei S-Versicherung (oder sonstwo) abgeschlossen werden muß? Falls nicht, sehe ich keine Verpflichtung bei dieser bestimmten Versicherung abzuschließen.


Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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mela
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es steht nur dort, dass eine RLV über 100.000€ abgeschlossen werden mit, nicht bei wem.´´
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

mela hat folgendes geschrieben::
Nein, es steht nur dort, dass eine RLV über 100.000€ abgeschlossen werden mit, nicht bei wem.´´

Das ist doch klasse. Dann schliessen Sie mal schnell eine (und zwar die von Ihnen gewünschte) ab und reichen Sie eine Kopie der Versicherungspolice bei der kreditgebenden Bank ein. Sehr glücklich
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, daß die Bank ein Interesse daran hat, daß die Risiko-Lebensversicherung beim eigenen Versicherungsunternehmen oder beim Partner-Versicherer abgeschlossen wird. Es fließen Provisionen...

Zwingen kann man Sie dazu nicht. Es würde sich dann sehr wahrscheinlich um ein sog. Koppelgeschäft handeln, was nicht erlaubt ist.

Koppelgeschäft bedeutet, daß ein Vertrag nur zustandekommen kann, wenn gleichzeitig ein anderer Vertrag abgeschlossen wird.

Oder anders gesagt: Man kann den tollen Regenschirm nur dann erwerben, wenn man auch die passenden Regenstiefel kauft. Lachen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben Vertragsfreiheit. Natürlich sind auch "Koppelgeschäfte" zulässig, soweit diese nicht sitten- oder wettbewerbswidrig sind.

Gerade im Kreditgeschäft sind diese "Koppelgeschäfte" sehr üblich. Mit der Mehrzahl der Ratenkredite werden Restschuldversicherungen verkauft.

Eben weil dies so ist, hat der Gesetzgeber gesonderte Regeln für die Behandlung dieser "verbundenen Geschäfte" beim Widerspruchsrecht geschaffen.
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