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Folgende Situation: Mann A und Frau B (ausgezogen) haben sich getrennt, waren zuvor nicht verheiratet.
Es gibt gemeinsame Kinder, welche bei Mann A wohnen. Kind C, volljährig und in schul. Ausbilung, und Kind D, minderjährig und auch in schul. Ausbildung (damit ist Lehre in einer Schule gemeint)
Die Kinder sind über Frau B krankenversichert. Das Sorgerecht für Kind D hat alleinig die Mutter.
Frau B meint nun, da sie arbeitslos ist, und bald kein arbeitslosengeld mehr bekommt, dass sie die Kinder nicht mehr krankenversichern muss.
Stimmt dies? Ist Frau B nicht dazu verpflichtet die Kinder zu versichern, bzw. zumin. das minderjährige Kind? Was tut Kind C, welches ja volljährig, allerdings kein Geld verdient, auch kein Bafög oder ähnliches erhält?
Gibt es irgendwelche Paragraphen, die etwas dazu aussagen?
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Anspruch, auf den die Kinder ein Recht haben.
Das Gesetz äußert sich nicht dazu, inwieweit die Mutter Lust und Laune dazu haben muss, ihre Kinder mitzuversichern, da das keine Rolle spielt. Dass die Mutter sich querstellt, kann das ganze höchstens praktisch erschweren.
Das gilt auch dann, wenn die Mutter sich freiwillig weierversichert, weil sie z.B. kein ALG mehr bekommt.
Anders sieht es aus, wenn auch die Mutter nicht versichert oder privat versichert ist. Dann sind auch die Kinder wohl oder übel nicht oder privat versichert (oder evtl. freiwillig gesetzlich versichert).
Das bedeutet also, wenn sich die Mutter weiterhin versichert, sind die Kinder automatisch in der Versicherung drin? Gilt das auch für das volljähriges Kind?
Versichert sich die Mutter aber nicht, haben auch die Kinder keinen Schutz?
Jein.
Richtig ist, dass die Kinder erstmal auch keinen Krankenversicherungsschutz haben, wenn sich die Mutter nicht gegen Krankheit versichert.
Sofern sich die Mutter ebenfalls privat versichert, sind die Kinder nicht automatisch gegen Krankheit versichert. In diesem Fall sollte man die Kinder entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. In jedem Fall ist hierfür aber ein seperater Antrag notwendig.
Sollte sich die Mutter bei ihrer jetzigen Krankenkasse freiwillig weiterversichern, dürfte die Familienversicherung der Kinder automatisch weiterlaufen.
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