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"Initiative" ergreifen

 
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andiger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 14:31    Titel: "Initiative" ergreifen Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Welche Aussage hat das Wort "Initiative" in verbindung mit einer oder mehreren Organisation/Firmen.

Initiative für .... (Häuserbau, Autohandel, Naturschutz, Förderung von xyz, ect...).

Es geht darum, dass verschiedene Unternehmen eine Initiative mit gemeinschaftlicher Arbeit gründen möchten. Wer ist bei soetwas haftend. Was sagt solch eine Initiative rechtlich aus.


Ich habe dieses Thema hier in Speakers Corner eingetragen, weil ich nicht weiß unter was dies genau fällt.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Initiative ist keine gesetzlich geregelte Gesellschaftsform - da müsste man im Einzelfall genauer hinschauen, wie die Organisation von statten geht.

Im Gesellschaftsrecht wäre das ganz gut aufgehoben - vielleicht lohnt eine Verschieberung?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nun denn ... Verschobelt. Winken

Im Zweifel kann es eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705ff. BGB) sein, wenn die Beteiligten einen gemeinsamen Zweck verfolgen und sich in gewisser Weise auch rechtlich binden wollen. Ein Gesellschaftsvertrag muß nicht ausdrücklich geschlossen werden; er kann sich auch aus schlüssigem Verhalten der Beteiligten ergeben. Dann haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Man könnte auch an einen nicht eingetragen und damit nicht rechtsfähigen Verein denken ...

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
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