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Verfasst am: 20.09.06, 23:04 Titel: Krankenkasse will nicht zahlen
A ist noch 17, wird aber in 1 Woche 18, und Schüler. Ist somit über seine Mutter Krankenversichert (KV). A hat vor ca. 1 Jahr eine Essstörung entwickelt und aufgrund dieser Essstörung (schreibt man das mit 3 S ? ) hat sich A so die Zähne kaputt gemacht das A Kronen braucht. die Krankenkasse (KK) sagt die Mutter ist übern Satz und muß 60% zahlen, kann es aber nicht da die Ausgaben so hoch sind, die wiederum von der KK nicht anerkannt werden. Da ja A in 1 Woche 18 wird und somit volljährig, kann man da immer noch die Mutter zur zahlung verdonnern? Ist nicht A, da er volljährig ist, die Mutter wollte die eine Woche abwarten und dann mit der KK in "Konflikt" treten, für sich selbst zuständig? Und da er Schüler ist und somit Mittellos, hat er da nicht anspruch auf vollen Zahnersatz?
Andere Frage: A hatte die kaputten Zähne noch vor seinem 18. LJ. sind denn Kinder bis zu ihrem 18.Lj. nicht eh befreit?
Gibt es eine andere Versicherung die ev. haftbar gemacht werden kann?
Wie soll A bzw. seine Mutter sich verhalten / wehren? _________________ Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich !
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Nein, Kinder sind nicht grundsätzlich befreit. Die Zuzahlung fällt jedoch bei den meisten Leistungen weg, wenn der Versicherte noch keine 18 Jahre alt ist.
Beim Zahnersatz leistet die Krankenkasse jedoch lediglich einen Zuschuss, daher ist niemand grundsätzlich von seinem Anteil beim Zahnersatz befreit. Es gibt lediglich die Möglichkeit, dass die Krankenkasse einen höheren Zuschuss leistet, wenn das Einkommen der Familie relativ gering ist.
Da das Kind in diesem Fall noch nach § 10 SGB V versichert ist, ist es in meinen Augen richtig, dass das Einkommen der Mutter angerechnet wird. Grundsätzlich werden die Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen berücksichtigt. Dies sollen der Ehepartner sowie die nach § 10 SGB V versicherten Kinder. Da hier ein nach § 10 SGB V versichertes Kind den Zahnersatz benötigt sehe ich im Umkehrschluss, dass dann entsprechend das Einkommen der Eltern mit angerechnet wird.
Gut, dann muß wohl die Mutter es mit einem Härtefallantrag versuchen, so hat es die Zahnärztin empfohlen.
Der Ehepartner von der Mutter ist nicht der leibliche Vater von A. Wird trotzdem sein Gehalt angerechnet?
Bei anderen Sachen bleibt ja der Partner von der Mutter auch außenvor. _________________ Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich !
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wie kann man diesen Beitrag in die Kategorie Sozialrecht verschieben, wenn er dorthin gehört?
Kann man einen Beitrag auch in verschiedenen Kategorien gleichzeitig veröffentlichen? _________________ Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich !
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Ich habe im Supportforum für Sie darum gebeten, dass der Thread verschoben wird.
Das Einstellen in verschiedenen Unterforen ist nicht wirklich klasse, weil sich so viele Informationen überschneiden.
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