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Elternunterhalt

 
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amigo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 19:55    Titel: Elternunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo,

die Verfahrensweise für folgendes hypothetisches Beispiel würde mich mal interessieren.
Ein Ehepaar (A und B) im Fastrentenalter ist Eigentümer eines komplett bezahlten Einfamilienhauses und hat noch ein bisschen Bargeld auf der hohen Kante. Nun kommt die Mutter (C) von einem in ein Alters- und Pflegeheim.

Wer müsste den Heimaufenthalt für C nun zahlen, wenn die Rente nicht ausreichen würde?
Wie hoch ist der „Einkommensfreibetrag“ für A bzw. B?
Wird das Einkommen des Ehepartners mit einbezogen?
Ist das Haus sicher?
Gibt es einen Freibetrag für Barvermögen oder ist alles futsch?
_________________
Vielen Dank

amigo!
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal würde noch die Pflegeversicherung zahlen, reicht das immer noch nicht, wäre das Sozialamt dran.
Das Sozialamt fragt dann bei den Kindern an (und zwar bei allen).

Selbstbehalt sind derzeit 1.400 Euro, die Hälfte des überschreitenden bereinigten Einkommens wäre zu zahlen. Das Einkommen des Ehepartners kann in besonderen Konstellationen bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Ehepartners indirekt berücksichtigt werden. In der Regel eher nicht.

Die Vermögensfreigrenzen sind enorm hoch, gab gerade ein BGH Urteil, das dem Kind fast 100.000 Euro zusprach, außerdem ist ein selbstbewohntes Eigenheim geschützt und zählt nicht zum Vermögen.
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amigo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!

Was wäre denn, wenn die Vermögensfreigrenze noch überschritten werden würde und A+B (siehe Eröffnungsbeitrag) Geld an z. B. die Kinder verschenken würden oder das Geld irgendwie anders „rausschleudert“ und A+B so unter die Vermögensfreigrenze rutschen würde? Könnte A+B verpflichtet werden die Schenkung rückgängig zu machen? Gibt es (Sperr-)fristen?
_________________
Vielen Dank

amigo!
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da könnte man dann aber auch im Interesse des Steuerzahlers was von abgeben Cool

Die Vermögensgrenzen sind ja nicht starr, Sperrfristen gibt es nicht, aber wenn A+B Kenntnis von der Bedürftigkeit der (Schwieger)Mutter erlangen, sollten keine größeren Transaktionen mehr veranlasst werden.
Das Vermögen des Schwiegerkindes ist eh außen vor.
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amigo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Da könnte man dann aber auch im Interesse des Steuerzahlers was von abgeben Cool


War ja nur hypothetisch Mit den Augen rollen Lachen

Meine Überlegung mal anders:
A+B könnten ihr Angespartes, was weit unterhalb der "Freigrenze" liegt, im Falle einer notwenigen Pflege von C bei z. B. einem Kind in Sicherheit bringen, damit dieses Geld dann für ggf. eine spätere eigene Pflege zur Verfügung stünde. Könnte eine Einbeziehung in die Berechnung, die für die Pflege von C vom Sozialamt angestellt werden, vorgenommen werden oder ist das Geld dann für das Sozialamt usw. weg Frage
_________________
Vielen Dank

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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich so genau nicht beantworten, bin seit jetzt zwei Jahren raus aus der Materie.

A+B sollten sich das BGH Urteil mal durchlesen:

XII ZR 98/04

Sehr aktuell und soll inzwischen im Volltext auf der Seite des BGH veröffentlicht sein, hilft wahrscheinlich mehr als hier fiktiv zu spekulieren. Mit den Augen rollen
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