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die Verfahrensweise für folgendes hypothetisches Beispiel würde mich mal interessieren.
Ein Ehepaar (A und B) im Fastrentenalter ist Eigentümer eines komplett bezahlten Einfamilienhauses und hat noch ein bisschen Bargeld auf der hohen Kante. Nun kommt die Mutter (C) von einem in ein Alters- und Pflegeheim.
Wer müsste den Heimaufenthalt für C nun zahlen, wenn die Rente nicht ausreichen würde?
Wie hoch ist der „Einkommensfreibetrag“ für A bzw. B?
Wird das Einkommen des Ehepartners mit einbezogen?
Ist das Haus sicher?
Gibt es einen Freibetrag für Barvermögen oder ist alles futsch? _________________ Vielen Dank
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.09.06, 09:30 Titel:
Erstmal würde noch die Pflegeversicherung zahlen, reicht das immer noch nicht, wäre das Sozialamt dran.
Das Sozialamt fragt dann bei den Kindern an (und zwar bei allen).
Selbstbehalt sind derzeit 1.400 Euro, die Hälfte des überschreitenden bereinigten Einkommens wäre zu zahlen. Das Einkommen des Ehepartners kann in besonderen Konstellationen bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Ehepartners indirekt berücksichtigt werden. In der Regel eher nicht.
Die Vermögensfreigrenzen sind enorm hoch, gab gerade ein BGH Urteil, das dem Kind fast 100.000 Euro zusprach, außerdem ist ein selbstbewohntes Eigenheim geschützt und zählt nicht zum Vermögen.
Was wäre denn, wenn die Vermögensfreigrenze noch überschritten werden würde und A+B (siehe Eröffnungsbeitrag) Geld an z. B. die Kinder verschenken würden oder das Geld irgendwie anders „rausschleudert“ und A+B so unter die Vermögensfreigrenze rutschen würde? Könnte A+B verpflichtet werden die Schenkung rückgängig zu machen? Gibt es (Sperr-)fristen? _________________ Vielen Dank
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.09.06, 18:26 Titel:
Da könnte man dann aber auch im Interesse des Steuerzahlers was von abgeben
Die Vermögensgrenzen sind ja nicht starr, Sperrfristen gibt es nicht, aber wenn A+B Kenntnis von der Bedürftigkeit der (Schwieger)Mutter erlangen, sollten keine größeren Transaktionen mehr veranlasst werden.
Das Vermögen des Schwiegerkindes ist eh außen vor.
Da könnte man dann aber auch im Interesse des Steuerzahlers was von abgeben
War ja nur hypothetisch
Meine Überlegung mal anders:
A+B könnten ihr Angespartes, was weit unterhalb der "Freigrenze" liegt, im Falle einer notwenigen Pflege von C bei z. B. einem Kind in Sicherheit bringen, damit dieses Geld dann für ggf. eine spätere eigene Pflege zur Verfügung stünde. Könnte eine Einbeziehung in die Berechnung, die für die Pflege von C vom Sozialamt angestellt werden, vorgenommen werden oder ist das Geld dann für das Sozialamt usw. weg _________________ Vielen Dank
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