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Angenommen, es passiert folgendes:
eine ehrenamtliche Betreuerin steht vor der Entscheidung.
Soll bei einer von ihr Betreuten (Zustand nach Schlaganfall) nach Anraten der Ärzte
dringend nötig, eine PEG (Ernährungssonde) gelegt werden oder nicht.
Darf sie solche Entscheidungen alleine treffen?
ich gehe mal davon aus, dass sich diese Maßnahme nicht vermeiden läßt. In diesem Fall würde ich dem Amtsgericht entsprechend schriftliche Meldung machen, aber vorher anrufen. Es kann ja sehr dringend sein, und dann sollte man sich auf jeden Fall telefonisch mit dem Rechtspfleger absprechen.
Angenommen, es passiert folgendes:
eine ehrenamtliche Betreuerin steht vor der Entscheidung.
Soll bei einer von ihr Betreuten (Zustand nach Schlaganfall) nach Anraten der Ärzte
dringend nötig, eine PEG (Ernährungssonde) gelegt werden oder nicht.
Darf sie solche Entscheidungen alleine treffen?
Nein, der Eingriff ist nach § 1904 BGB in übrigen auch für einen Bevollmächtigte zu genehmigen.
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Lassen Sie sich durch das Bewertungssystem nicht irritieren. Wegen diese Beitrags mit Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde ich von einem Nutzer, der vorgibt Vormundschaftsrichter zu sein, mit dem Begründung abgewertet , dass der Beitrag nicht nützlich/wertvoll sei. Hier wird das Bewertungssystem mißbraucht.
Zuletzt bearbeitet von Heinz.B am 17.10.06, 20:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
Angenommen, es passiert folgendes:
eine ehrenamtliche Betreuerin steht vor der Entscheidung.
Soll bei einer von ihr Betreuten (Zustand nach Schlaganfall) nach Anraten der Ärzte
dringend nötig, eine PEG (Ernährungssonde) gelegt werden oder nicht.
Darf sie solche Entscheidungen alleine treffen?
Nein, der Eingriff ist nach § 1904 BGB in übrigen auch für einen Bevollmächtigte zu genehmigen.
Nein, eine PEG fällt grds. nicht unter § 1904 BGB.
Der Betreuer darf alleine zustimmen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Beim Legen einer PEG besteht keine begründete Gefahr, dass der Betreute verstirbt oder deshalb einen schweren oden langanhaltenden Schaden erleidet, gemäß §1904 BGB, also nicht genehmigungspflichtig.
Sehr viel vorsichtiger wäre ich beim Verweigern der Maßnahme gegen ärztlichen Rat.
Nein, eine PEG fällt grds. nicht unter § 1904 BGB.
Der Betreuer darf alleine zustimmen.
In einem familiären Fall wurde überlegt eine PEG zu legen. Nach Auskunft der Ärztin handelte es sich um einen ärztlichen Eingriff, der die Gefahr birgt, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Gibt es überhaupt Alternativen zur PEG?
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Lassen Sie sich durch das Bewertungssystem nicht irritieren. Wegen diese Beitrags mit Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde ich von einem Nutzer, der vorgibt Vormundschaftsrichter zu sein, mit dem Begründung abgewertet , dass der Beitrag nicht nützlich/wertvoll sei. Hier wird das Bewertungssystem mißbraucht.
Zuletzt bearbeitet von Heinz.B am 17.10.06, 20:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nasensonde. Nur dürfte das auf Dauer keine Lösung sein.
Das, was die Ärztin da redet, ist aber ohnehin mit Vorsicht zu genießen:
Letztlich kann man auch an einer Zahnbehandlung sterben und in die gleiche Gefährdungsebene würde ich eine PEG einordnen.
wie man von einer PEG einen gesundheitlichen Schaden davontragen kann, bleibt mir auch schleierhaft. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
wie man von einer PEG einen gesundheitlichen Schaden davontragen kann, bleibt mir auch schleierhaft.
Mir fallen da schon einige Komplikationen ein, über die vom Arzt vor dem Eingriff auch schriftlich aufzuklären ist, da die Risiken deutlich über denen einer "Zahnbehandlung" liegen.
Allerdings gehört eine PEG-Anlage nun auch wieder nicht zu den besonders gefahrgeneigten Eingriffen, auf die sich § 1904 bezieht, sondern es besteht ein eher abstraktes, theoretisches Risiko. Eine vormundschaftsrichterliche Zustimmung ist deshalb hier nicht erforderlich, wie bereits gesagt wurde.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Hallo,
man kann daran sterben!!!!
Mein Großvater hatte einen Schlaganfall, die Ärzte drängten auf die PEG. Er bekam sie gelegt und ist eine Woche später daran verblutet. Das Blut schoß aus der Sonde und rundherum heraus. Die Ärzte haben allerdings vergessen zu erwähnen, dass es andere Methoden gibt der Ernährung. Ich würde es nie mehr machen lassen. Man bestimmt über ein Menschenleben und wenn es dann schief geht ist dies nicht gerade schön.
LG Santamaria
Die Ärzte haben allerdings vergessen zu erwähnen, dass es andere Methoden gibt der Ernährung.
Welche anderen Methoden wären das denn - mal neugierig nachgefragt?
Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Hi,
ich denke mal, das es bei meinem Beitrag in erster Linie darum geht, das dieser Eingriff so verharmlost wird. Denn man kann daran sterben und es ist immer die leichteste Methode ein PEG zu legen. Die Nasensonde kann man immerhin auch über einen gewissen Zeitraum belassen. Aber bei uns war es so, das die Ärzte schnellstens ein PEG legen wollten, damit der Patient ins Altenheim entlassen wird wegen den Kosten.
LG santamaria
Hallo santamaria,
der Tod Ihres Grossvaters ist sicherlich tragisch und sollte Mitgefühl und Verständnis für Ihre erfahrungsgeleitete Haltung hervorrufen.
Eine Blutung aus der PEG-Einstichstelle ist natürlich eine unerwünschte - und im Fall Ihres Grossvaters tragische - aber dennoch sehr seltene Komplikation. Auch wenn es Ihren Grossvater nicht wieder lebendig macht, bleibt es dennoch eine Tatsache, dass solche Komplikationen die grosse Ausnahme sind - gemessen an der grossen Anzahl erfolgreicher PEG-Anlagen und dem Nutzen für diese Patienten.
Deshalb:
santamaria hat folgendes geschrieben::
das dieser Eingriff so verharmlost wird.
Wer tut das?
santamaria hat folgendes geschrieben::
Denn man kann daran sterben
Richtig. Deshalb soll die Indikation ja auch sorgfältig gestellt und alle Risiken und Vorteile sorgfältig im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden.
Man kann nämlich auch sterben, wenn eine PEG nicht gelegt oder nicht rechtzeitig angelegt wird.
santamaria hat folgendes geschrieben::
und es ist immer die leichteste Methode ein PEG zu legen.
Falsch. Wer behauptet das?
santamaria hat folgendes geschrieben::
Die Nasensonde kann man immerhin auch über einen gewissen Zeitraum belassen.
Richtig. Und zwar für maximal 6-7 Wochen, danach wird es langsam zum Kunstfehler.
Und was machen wir dann, wenn der Patient weiterhin nicht in der Lage ist, normal ernährt zu werden?
santamaria hat folgendes geschrieben::
das die Ärzte schnellstens ein PEG legen wollten, damit der Patient ins Altenheim entlassen wird wegen den Kosten.
Vermuten Sie das nur oder haben die Ärzte Ihnen das so gesagt?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Krankenkassen irgendwann Kostenzusagen für eine stationäre Behandlung beenden und die Klinik gezwungen ist, Patienten in ein Pflegeheim zu entlassen, wenn dieses medizinisch vertretbar ist und inzwischen pflegerische Aspekte der Versorgung im Vordergrund stehen. Je nach Zustand des Patienten muss in diesem Zusammenhang auch über die Sicherung einer längerfristigen oder dauerhaften Möglichkeit zur Ernährung nachgedacht werden. Hier bietet bei Patienten, die vermutlich längerfristig nicht ausreichend schlucken können, eine PEG-Sonde - selbst unter Beachtung der Risiken - viele Vorteile.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
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