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Person A möchte mittels Handelsvertreter oder freiberufliche Vertrieblern sein Produkt und seine Dienstleistung vertreiben. Was ist rechtlich gesehen der Unterschied zwischen einem Handelsvertertervertrag und einem Vertrag mit einer Person als selbständiger Vertriebler (z.B. als nebenberufliche Tätikeit)? Was muss Person A dabei jeweils beachten?
ich habe das Ding mal ins Gesellschaftsrecht verschoben, mit Arbeitsrecht hat es jedenfalls nicht zu tun.
Die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters sind hier ganz gut erklärt, im Großen und Ganzen ist er nur für eine Firma tätig, jedenfalls nicht mit dem gleichen Produkt von verschiedenen Auftraggebern.
Er ist aber eben nicht nicht weisungsgebunden wie ein Arbeitnehmer.
Ein freiberuflich Tätiger ist völlig frei bei der Auswahl der Firmen, für die er tätig wird.
Die Frage ist nur, ob diese Firmen da mitspielen.
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