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mal angenommen, ein Mehrheits Gesellschafter einer GmbH der als Prokurist(allein Vertretungsberchtigt) für die GmbH tätig ist, entscheidet über die Freisetzung eines Mitarbeiters eigenmächtig, wobei die (2 vorhandenen) GmbH GF nicht mit dieser Freisetzung einverstanden sind. Wie würde die rechtliche Lage sein???
Könnte ein GF ein VETO einlegen???
Der Mehrheitsgesellschafter würde die 2 Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung abberufen. Wenn er dies nicht will hat er die Anweisung der Geschäftsführer zu befolgen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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