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recht.de :: Thema anzeigen - Def."wohnt nicht bei den Eltern" bei der GEZ (erha
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Def."wohnt nicht bei den Eltern" bei der GEZ (erha

 
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Masterkey
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 16:47    Titel: Def."wohnt nicht bei den Eltern" bei der GEZ (erha Antworten mit Zitat

Folgender Fall.
Ein Student der Bafög erhält wohnt in einer eigenen vollwertigen Wohnung (inkl. Küche, Bad etc. ), die allerdings im Besitz der Eltern steht und durch ein Treppenhaus von der elterlichen Wohnung getrennt ist.
Der Student bezahl auch Miete an seine Eltern.

Laut Bafögrichtlinien wohnt man noch bei den Eltern.

Nach der neuen Regelung der GEZ erhalten nur Bäfögempfänger eine Befreiung, wenn diese nicht bei den Eltern leben.

Wie verhält es sich denn nun in diesem Fall?
Die Formulieren dieser Einrichtung ist so schwammig, dass sie so oder so ausgelegt werden kann.
Hat diese Einrichtung eigene Richtlinien oder denkt sie genauso wie das Bafögamt?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie bei den Eltern wohnen schenken Sie denen Radio und TV Geräte.
Wenn nicht beantragen Sie Befreiung.

Oder machen Sie es wie all die anderen :_)

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Masterkey
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Leider beantwortet das nicht meine Frage.

Die Frage ist, ob der Student als nicht bei den eltern wohnend eingestuft wird, wenn die Wohnung im besitz der Eltern ist.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag kommt es alleine auf das Bereithalten von Geräten an. Wo wer wohnt ist zunächst mal zweitrangig... Hält der Student keine Geräte zum Empfang bereit, dann ist er auch nicht gebührenfpflichtig. So einfach ist das...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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