Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eine Familie entschließt sich nach monatelanger Beratung ein Haus zu bauen mit Unterstützung der öffentlichen Mittel von der WfA.
Per Schnellberechnung am Computer bekommt die Familie die Aussage von der WfA, dass es so aussieht als kämen sie in den Genuss der öffentlichen Mittel.
Daraufhin bemüht sich die Familie mit Hilfe eines Finanzberaters eine Bank zur Finanzierung zu finden.Es wird eine Bank gefunden, die bereit ist die Finanzierung sowohl mit als auch ohne Hilfe der öffentlichen Mittel durchzuführen. Die Familie möchte eine Absicherung das nach Unterschriftsleistung nichts schief gehen kann, daraufhin prüft die Bank angeblich ebenfalls ob die Familie in den Genuss der öffentlichen Mittel kommt und bestätigt dies mündlich. Der anschließende Darlehensvertrag beinhaltet kein Rücktrittsrecht für den Fall das die öffentlichen Mittel nicht gewährt werden (bei Grundstückskauf und Hausbauvertrag üblich, von der Bank nicht gestattet). Die Familie muss in der darauf folgenden Zeit bereits Eigenkapital an die Baufirma, den Notar und die Gemeinde leisten, da alles vorbereitende Schritte zur Stellung des Antrags für die öffentlichen Mittel sind. Als das Eigenkapital ausgeht gibt die Bank einen Baukostenvorschuss. Nachdem der Antrag dann endlich nach Monaten gestellt werden konnte, wird er abgelehnt. Die Familie sitzt im Darlehensvertrag fest. Eine Finanzierung ohne öffentliche Mittel ist der Familie zu hoch, obwohl die Bank es anbietet. Um Schulden zu entgehen möchte sie für das bewilligte Darlehen ein Haus kaufen. Die Bank teilt der Familie nach wochenlanger Bearbeitungszeit mit, dass eine Umschichtung des Darlehens von Hausbau nach Hauskauf nicht möglich ist und die Familie den Baukostenvorschuss sowie eine Entschädigungssumme von mehreren tausend Euro an die Bank zahlen soll. Des weiteren gibt sie zu verstehen, dass wenn sie sich auf eine Prüfung des Hauskaufes einlassen würde, die Entschädigungssumme trotzdem fällig wäre, ein neuer Vertrag geschlossen werden müsste und das Darlehen nur in Höhe des aktuellen Kaufpreises wäre (exclusive Kosten für Renovierung, Notar, Bankschulden etc.).
Was tun? Die Familie steht vor einem Haufen existenzbedrohender Schulden ohne Sinn und Zweck!
Der anschließende Darlehensvertrag beinhaltet kein Rücktrittsrecht für den Fall das die öffentlichen Mittel nicht gewährt werden (bei Grundstückskauf und Hausbauvertrag üblich, von der Bank nicht gestattet).
offenkundig ist in den Vertragsverhandlungen genau über das Risiko, das jetzt eingetreten ist, gesprochen worden. Die Bank wollte es damals nicht übernehmen, darum haben die Kunden es übernommen.
Warum sollte die Bank das Risiko, dass sie damals nicht wollte, jetzt (nachdem es eingetreten ist) übernehmen? Ich fürchte, hier ist wenig Verhandlungsspielraum.
Was ich aber nicht verstehe, ist die Haltung der Bank zum Thema Objekttausch. Das Kunden ein Objekt verkaufen und eine anderes kaufen (oder wie hier: statt dem geplanten Objekt ein anderes kaufen) kommt öfter mal vor und wird von Banken im Regelfall auch mitgemacht, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Der Wert der Objektes muss vergleichbar sein
- Die Konditionen des Darlehens müssen gleich bleiben (Kredithöhe, Zins, Laufzeit ...)
ich vermute, da liegt der Hase im Pfeffer. Ein geringerer wert bedeutet für die Bank natürlich ein höheres Risiko. Dieses zu akzeptieren ist sie nicht verpflichtet. Vieleicht kann man das erhöhte Risiko der Bank durch andere Zusatzsicherheiten abdecken?
die finanzierung sollte doch mit oder auch ohne die öffentlichen mittel durchgeführt werden
wieso will denn nun die familie das darlehen nicht abnehmen
und was wurde mit dem finanzberater besprochen
ist das ein freier berater oder ist der irgendwo angestellt
gibt es über die beratung mit dem finanzberater ein protokoll _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Vieleicht kann man das erhöhte Risiko der Bank durch andere Zusatzsicherheiten abdecken?
Das Haus ist aus einer Zwangsversteigerung, der Verkehrswert wäre doppelt so hoch wie der jetzige Wert und als Zusatzsicherheit ist das Haus zur Hälfte sicher vermietet.
die finanzierung sollte doch mit oder auch ohne die öffentlichen mittel durchgeführt werden
Das ist so nicht korrekt, die Finanzierung sollte nur bei Erhalt der öffentlichen Mittel durchgeführt werden
und was wurde mit dem finanzberater besprochen
Der Finanzberater hat gesagt das sich die Bank rückversichert hat, dass die Familie in den Genuss der öffentlichen Mittel kommt und daher kein Risiko besteht den Vertrag zu unterschreiben.
ist das ein freier berater oder ist der irgendwo angestellt
Es handelt sich um einen freien Berater.
gibt es über die beratung mit dem finanzberater ein protokoll
Die Familie hat kein Protokoll, keine Ahnung ob der Berater eins für sich fertigt.
freie berater sind mW verpflichtet, ein beratungsprotokoll zu fertigen und sie haften auch für ihre beratung...daher müsssen sie zwingend eine entsprechende versicherung haben...
also ich kenne das aus banksicht so, dass der kunde auf jeden fall vom darlehensvertrag zurücktreten kann, sofern die öffentlichen mittel nicht gewährt werden...
das muss man aber explizit bei der darlehensbeantragung so besprechen und nur unter der bedingung dann den darlehensvertrag unterschreiben
hat denn die familie schon mal mit dem abteilungsleiter der bank gesprochen _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Mit dem Abteilungsleiter wurde noch nicht gesprochen. Der Finanzberater sagte der Familie sie solle keine persönlichen Gespräche mit der Bank führen, da das dazu nötige Wissen fehlen würde.
Laut dem Berater ist es bei dieser Bank nicht möglich ein Rücktrittsrecht in den Vertrag einzubauen (ein Versuch in die Richtung wurde angeblich gestartet).
Die Familie hat unterschrieben da es das günstigste Angebot war und die Bank sich ja auch angeblich versichert hat, dass öffentliche Mittel wahrscheinlich sind.
Doch man schaue sich das kölsche Grundgesetz weiter an:
"Et kütt wie et kütt"
na wenn du das alles vorher wusstest, dann frag ich mich, warum du unterschrieben hast
und wieso solltest du als vertragspartner der bank dich nicht an diese wenden können....und frag doch mal den berater, wieviel provision er von der bank bekomen hat _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Einen "Berater" zwischen sich und der Bank zu haben ist aus meiner persönlichen Erfahrung heraus meist schädlich.
Das Interesse des "Beraters" ist seine Provision. Kein Wunder, wenn er dem Kunden dazu rät, Verträge zu unterschreiben, ohne vorher sicherzustellen, dass der Kunde diese auch erfüllen kann. Der Berater hat seine Provision jetzt sicher. Der Kunde hat das Problem.
Zur Zwangsversteigerung:
Was auf einem Wertgutachten steht ist schön und gut. Die Bank interessiert sich aber für den Wert, der bei einer Versteigerung erzielt werden würde. Die Argumentation: Das Haus ist aber doppelt so viel Wert, wie ich bei der Versteigerung bezahlt habe, gilt für die Bank nicht. Die Bank argumentiert: Wenn wir das Objekt versteigern würden, würde eben genausoviel herauskommen, wie das was bei der jetzigen Versteigerung erlöst wurde. Der Beleihungswert kann nicht höher sein als der Kaufpreis.
Et hätt noch immer jot jejange, dass sage ich mir auch die ganze Zeit!
Erst negativ denken, wenn nichts mehr geht.
Zur Zeit sieht es so aus, dass wir doch wie gewohnt mit unserer Hausbank zusammenarbeiten, die hilft uns den Schaden weitgehend zu beheben und einzugrenzen und wir kommen wohl doch noch zu unserem Haus.
Ich berichte aber gerne den endgültigen Ausgang.
Die Verbraucherzentrale hat gemeint wir sollten uns juristischen Beistand holen, da es ihrer Meinung nach von der Bank aus nicht gestattet war uns den Baukostenvorschuss zu gewähren ohne sicher zu sein das wir das Darlehen wirklich annehmen. Sie meinte wir hätten Recht auf Schadensersatz. Inwieweit liegt sie da richtig mit ihrer Meinung, sollten wir das probieren?
Und nun allen schönes Wochenende, danke für die bisherigen Kommentare und ab noh Kölle e lecker Kölsch genießen
Was auf einem Wertgutachten steht ist schön und gut. Die Bank interessiert sich aber für den Wert, der bei einer Versteigerung erzielt werden würde. Die Argumentation: Das Haus ist aber doppelt so viel Wert, wie ich bei der Versteigerung bezahlt habe, gilt für die Bank nicht. Die Bank argumentiert: Wenn wir das Objekt versteigern würden, würde eben genausoviel herauskommen, wie das was bei der jetzigen Versteigerung erlöst wurde. Der Beleihungswert kann nicht höher sein als der Kaufpreis.
Das ist mir aber neu. Habe 1999 eine Eigentumswohnung gekauft:
Kaufpreis: 220.000 DM
Wertgutachten: 250.000 DM
Kreditbetrag: 270.000 DM
Der Kreditbetrag ist gleichzeitig auch der Beleihungswert, in diesem Fall also genau 50.000 DM höher als der Kaufpreis und 20.000 DM höher als der Wert lt. Wertgutachten.
gute Kunden bekommen Kredite, die den (Beleihungs-)wert der Sicherheiten übersteigen. Die Bank bewertet das Objekt, nimmt einen Sicherheitsabschlag vor und kommt so zum Beleihungswert. Alles war darüber hinaus geht ist aus Sicht der Bank ein Blankokredit, der auf die Bonität des Kunden abgestellt ist.
Der Beleihungswert ist der Wert, von dem die Bank glaubt (hofft) ihn im Fall der Sicherheitenverwertung realisieren zu können?
Ein Kreditsachbearbeiter, der ein Objekt mit Kaufpreis 220, Gutachtenwert 250 mit einem Beleihungswert von 270 einschätzt, hat seinen Job verfehlt. Welchen Grund könnte es geben, das das Objekt bei der Zwangsversteigerung 270 erzielen kann? Keinen!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.