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EILIGE HILFE bei Trickbetrug gesucht (besondere Problematik)

 
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wiggum
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 19:06    Titel: EILIGE HILFE bei Trickbetrug gesucht (besondere Problematik) Antworten mit Zitat

Hilfestellungen werden im Bereich Trickbetrug (Enkeltrick) gesucht.

Ich hoffe jedem Leser ist der Ablauf eines solchen Trickbetruges bekannt. Von daher werde ich vorige aufwendige Umschreibungen wegfallen lassen und steige direkt in die Problematik ein.

Es hat sich ein Fall ereignet in dem eine Seniorin (über 80 Jahre) leider auf die Forderungen der Anrufer eingegangen ist
und trotz aller Warnungen die sich überall in der Presse herumtreiben einen höheren Geldbetrag an einen "fremden" Mann ausgehändigt hat.

Der Verwendungszweck des vorgeteuschten Angehörigen ist wie häufig in solchen Konstelationen ein Autokauf gewesen.

Die besagte Seniorin ist auf die Anfrage hin und unter heftigem Druck der Betrüger zur Bank gegangen und hat einen Betrag (größer 25.000 €) bei dem Institut abgehoben.

In eigenem Besitz der Frau befanden sich jedoch lediglich etwa 60% der Gesamtsumme.
Die Auszahlung konnte somit von der Kassiererin nicht durchgeführt werden, da die Seniorin den angefragen Betrag gar nicht besass.
(Genauere Nachfragen kamen bis dahin seitens der Bank nicht. Die Verfügung des außerordentlich hohen Betrges kam der Bank anscheinend keineswegs ungewöhnlich vor.)

Ein Berater wurde hinzu geschaltet welcher sich dem Wunsch der Dame annahm.
Auf eine kurze Rückfrage wofür die Dame das Geld benötige gab diese an, jemandem helfen zu wollen. (Die Alarmglocken hätten beim Berater klingeln müssen, da solch eine Konstellation im Bankengewerde ja nicht neu ist.).

Nach längerem Bitten der Frau und dem Versprechen das Geld in ein paar Tagen wieder einzuzahlen hat der Berater den fehlenden Teil ausgezahlt und somit das Konto einer erheblichen Überziehung ausgesetzt. (Meiner Meinung nach ist diese Handhabe grob fahrlässig).

Weitere Vermögensgegenstände, bzw. Sicherheiten kann die Seniorin der Bank gegenüber nicht vorweisen. Es gibt also keinerlei weitere Rücklagen. Die Seniorin hat Ihr gesamtes Vermögen vom einen auf den anderen Tag abgezogen.

Lediglich monatlich eingehende Rentenzahlungen in geringer Höhe sind zu verzeichnen.


Nachdem die Dame den Gesamtbetrag erhielt wurde dieser einem Freund des vermeindlichen Angehörigen übergeben.

Im Nachhinein stellte sich dies als Betrug dar und die Seniorin wurde somit um Ihr Vermögen gebract.

Inwiefern kann die Bank für den augezahlten aber bei der Dame nicht vorhanden gewesenen Teil haftbar gemacht werden, bzw. es wäre interessant zu wissen ob die Dame oder evtl. Angehörige (Kinder, Enkel...) dafür haften müssen ???

Ist es evtl. ratsam mit der Publizierung der Fahrlässigkeit des Beraters via Presse zu drohen um evtl. ein Entgegenkommen der Bank herbeizuführen ???

Die Fülle de Fragen lässt vermutlich darauf deuten, dass dringende Hinweise und Informationen bezüglich der Rechtslage benötigt werden.


Vielen Dank im Voraus
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Von Fahrlässigkeit kann keine Rede sein: "Auf eine kurze Rückfrage wofür die Dame das Geld benötige gab diese an, jemandem helfen zu wollen..." Also fragte der Berater sogar nochmals nach wozu das Geld benötigt wird - OBWOHL ER ES NICHT HÄTTE TUN MÜSSEN!
Im übrigen ist die Verfügung eines solchen Betrages durchaus nicht ungewöhnlich. Wie oft halten sich vor allem Rentner an die Weisheit: "Vererbe mit warmer Hand ....!"

Das einzige was Fährlässig seitens der Bank war, ist die Tatsache, dass sie unter Umständen auf der Überziehung sitzen bleiben wird, wenn keine Sicherheiten vorhanden sind:
*Bürgschaft der Verwandten - ohne die kommt das KI nicht an das Geld der Verwandten
*Grundbesitz, der über einen langwierigen Prozess herangezogen werden müßte.
Geht die alte Dame in PI, ist von der Rente seltenst was pfändbar, sodass dadurch die Bank in die Röhre schaut.

Aber das Guthaben (40 % aus 25.000 Euro) in Höhe von 15.000 Euro ist futsch!
Die Frau war ja wohl noch im Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten (sonst wäre sie ja entmündigt worden) und kann mit ihrem Geld tun und lassen was sie will.
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn es mir für die dame leid tut ABER der berater muss nichts tun, er b.z.w der filialleiter entscheiden höchstens ob man aufgrund der "konto-eingänge" der frau den "dispo-kredit" einräumt. sie müssen ABER nicht nachfragen u. der frau das händchen halten während sie eventuell das geld verschenkt, anlegt etc pp.

ach u. das drohen mit presse wäre ich sehr vorsichtig das kann m.M. nach eventuell als nötigung gesehen werden u. ist strafbar.
schonmal versucht bei der polizei eine anzeige zu machen mit täterbeschreibung, es soll fälle gegeben haben wo sich die polizei auf die lauer gelegt hat u. die täter geschnappt hat u. dann geld da war was niemandem zugeordnet werden konnte!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
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