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PKV - Theater

 
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Arson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 22:48    Titel: PKV - Theater Antworten mit Zitat

Hallo Anwälte

welche würden Sie in folgendem Szenario das Drehbuch weiterschreiben, so dass es für den Patienten ein Happy End gibt? PKV ersattet Therapiekosten oder so ähnlich?:

Beteiligte Personen

Privatversicherung
Arzt
Therapeut
Patient
Anwalt A
Anwalt B


Patient hatte schweren Unfall

Arzt verordnet e"rweiterte physikalische Therapie
Therapeut therapiert, schreibt Rechnung an Patient

Privatkasse lehnt Erstattung ab. Begründung. „ Bei dieser Diagnose medizinisch nicht notwendig“

Anwalt A des Patienten rät: sich vom Therapeut verklagen lassen und der Kasse den "Streit verkünden." (was ist das genau?)

Bei der Verhandlung soll der Patient darstellen, Behandlungen verordnet bekommen zu haben, die medizinisch nicht notwendig gewesen sind. Diese Verordnungen könnten lediglich den Zweck gehabt haben, dem Therapeuten Umsatz zu verschaffen. (Vetternwirtschaft)

Der Arzt und der Therapeut sollen den Beweis erbringen, dass diese Anwendungen medizinisch notwendig gewesen sind.

Mit einer Verurteilung des Patienten zur Zahlung, Aufgrund des Beweises der medizinischen Notwendigkeit, soll dann die Kasse zur Erstattung der Kosten leichter gezwungen werden können, als in einer direkten Verklagung der Kasse ohne den obigen Umweg.

Anwaltswechsel des Patienten.

Anwalt B meint dazu, die Streitverkündung sei zu umständlich. Rät die Rechnung sofort zu begleichen und die Kasse direkt zu verklagen.

Danke fürs Drehbuchweiterschreiben
Arson
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm ... den Vorschlag von Anwalt A mit der Streitverkündung finde ich eigentlich gar nicht so schlecht.
Das produziert im Zweifel allerdings auch Anwalts- und Gerichtskosten. Besteht denn eine Rechtsschutzversicherung?
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Arson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die besteht.

Was ist Streitverkündung?
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Streit wird einer Dritten , nicht direkt aber mittelbar beteiligten Partei verkündet. Tut diese nichts, ist sie an das Urteil gebunden. In Ihrem Fall also, wenn der Therapeut gewinnt, mss die PKV zahlen.

Ich weiß allerdings nicht, was passiert, wenn die dritte Partei eingreift , kam bei mir nicht vor Sehr glücklich
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