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welche würden Sie in folgendem Szenario das Drehbuch weiterschreiben, so dass es für den Patienten ein Happy End gibt? PKV ersattet Therapiekosten oder so ähnlich?:
Beteiligte Personen
Privatversicherung
Arzt
Therapeut
Patient
Anwalt A
Anwalt B
Privatkasse lehnt Erstattung ab. Begründung. „ Bei dieser Diagnose medizinisch nicht notwendig“
Anwalt A des Patienten rät: sich vom Therapeut verklagen lassen und der Kasse den "Streit verkünden." (was ist das genau?)
Bei der Verhandlung soll der Patient darstellen, Behandlungen verordnet bekommen zu haben, die medizinisch nicht notwendig gewesen sind. Diese Verordnungen könnten lediglich den Zweck gehabt haben, dem Therapeuten Umsatz zu verschaffen. (Vetternwirtschaft)
Der Arzt und der Therapeut sollen den Beweis erbringen, dass diese Anwendungen medizinisch notwendig gewesen sind.
Mit einer Verurteilung des Patienten zur Zahlung, Aufgrund des Beweises der medizinischen Notwendigkeit, soll dann die Kasse zur Erstattung der Kosten leichter gezwungen werden können, als in einer direkten Verklagung der Kasse ohne den obigen Umweg.
Anwaltswechsel des Patienten.
Anwalt B meint dazu, die Streitverkündung sei zu umständlich. Rät die Rechnung sofort zu begleichen und die Kasse direkt zu verklagen.
Hmmm ... den Vorschlag von Anwalt A mit der Streitverkündung finde ich eigentlich gar nicht so schlecht.
Das produziert im Zweifel allerdings auch Anwalts- und Gerichtskosten. Besteht denn eine Rechtsschutzversicherung?
Der Streit wird einer Dritten , nicht direkt aber mittelbar beteiligten Partei verkündet. Tut diese nichts, ist sie an das Urteil gebunden. In Ihrem Fall also, wenn der Therapeut gewinnt, mss die PKV zahlen.
Ich weiß allerdings nicht, was passiert, wenn die dritte Partei eingreift , kam bei mir nicht vor
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