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Verfasst am: 24.09.06, 14:16 Titel: BU Versicherung
Nehmen wir an Ehefrau ist BU-versichert und arbeitet in der Firma des Ehemannes. Die Ehefrau ist nicht angemeldet. Als Ehefrau darf sie das. Wenn sie plötzlich BU wäre, hätte sie trotzdem Anspruch aud die vereinbarte BU Rente. Oder müßte sie "normaler" AN sein mit festem Monatseinkommen.
Danke
MfG
Wenn die vertraglichen Voraussetzungen zur Erlangung einer BU-Rente gem. dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag vorliegen steht (i.d.R.) dem Versicherungsnehmer die Leistung aus dem Vertrag zu.
Auskunft über die Voraussetzungen enthält der Versicherungsvertrag.
Sie dürfen hier nicht den privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und den arbeitsrechtlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwechseln bzw. zusammenwürfeln.
Kleiner Exkurs ins Arbeitsrecht: Grundsätzlich hat auch der Arbeitnehmer, der ohne schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigt ist, Rechte. Für ihn gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Die Mehrzahl der nicht per Gesetz geregelten Bereiche ist zudem tarifvertraglich abgedeckt. _________________ MfG,
Duisburger
Ich meinte damit ob die Versicherung kommen und sagen kann z.B.:" Sie waren nicht angemeldet , haben keine sozialabgaben abgeführt und somit auch kein nachweislichen Verdinst gehabt".
aus dem bauch heraus gesagt:
meine frau ist gem. gesellenbrief schreinerin (inzwischen seit 10 jahren nicht mehr im beruf und "nur noch" hausfrau und/oder mutter) und ich bin selbstständiger schreiner -> meine frau hat nie (bzw. in den letzten jahren nicht) in meinem betrieb gearbeitet, aber eine bu-vers. -> bei einem ski-unfall im urlaub erleidet sie tragischerweise eine querschnitts-lähmung -> als schreinerin kann sie nicht mehr arbeiten.
wie soll sie nachweisen dass sie berufs-unfähig ist??? in den einschlägigen avb heißt es, dass man den ausgeübten beruf nicht mehr ausüben kann - es gibt auch avb`s wo auf eine "gleichwertige beschäftigung" abgestellt wird (z.b. vorher sachbearbeiter - nachher pförtner wäre o.k. / vorher handwerks-meister - nachher büroleiter wäre o.k. / vorher selbstständig - nachher angestellt wäre nicht o.k.)
die bu-v. ist sehr abstrakt und m.e. ohne kenntnis des einzelfalls kaum einzuschätzen. in weit über der hälfte der fälle landet die sache eh vor dem richter weil für den versicher bzw. den rück-versicherer zuviel geld dran hängt. _________________ MfG,
Duisburger
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