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Ich hatte vor ca. 14 Tagen einen Verkehrsunfall (Stand am Stoppschild,
Auto hinter mir schaute um, fuhr los und schoss mir buchstäblich mein motorisiertes Zweierad unterm Ar... weg).
Hier die Fakten:
Code:
Preis des Neufahrzeuges: 3.000 EUR
1. KV: 2.145 EUR
Zeitwert lt. Sachverst. (SV): 1.525 EUR
Restwert (lt. Händler): 400 EUR
Die Werte des ZW und des RW habe ich so vom SV per Post bekommen.
Nun würde ich gerne wieder meinen Roller haben, nur ist dieses Modell
(PX125, BJ 2003 ca 5.000km) so gut wie nicht zu bekommen. Ich will im
Endeffekt nur meinen Roller wieder.
Jetzt übersteigen die 2.145EUR aus dem 1. KV leider die 130% des
Restwertes (130% v. 1.525 EUR wären 1.982 EUR). Darum habe ich mit der
Werkstatt geredet und der zuständige Mitarbeiter meinte, man könne an
den Ersatzteilen noch was machen, wenn ich bis November warten würde
wäre der Arbeitslohn billiger etc. so dass ich mit diesem (virtuellen)
2. KV unter diese 1.982 EUR kommen würde und mich somit in der
130%-Grenze befinden würde.
Nun meine Frage: Bin ich hierbei auf die Kullanz der Versicherung
angewiesen, könnte die auf dem 1. KV bestehen oder gibt es gewisse
Gesetze bzw. Urteile, nach denen die VS den 2. KV zu akzeptieren
hätte.
Unterm Strich will ich ja nur, dass ich wieder einen
funktionstüchtigen Roller habe. Fühle mich gerade äußerst
verar...., da kann man nix, aber auch gar nix dafür und schon ist das
Fahrzeug weg und die Wiederbeschaffung (Mangels Gebrauchtmarkt) würde
mal eben 1.000 EUR kosten.
ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, aber,
die wiederbeschaffung würde 1000€ betragen?
wo ist dann das problem, effektiv bekommt der geschädigte doch 1525 €.
das ist der wert des fahrzeuges. ob man nun genau dieses modell auf dem gebrauchtmarkt bekommt, spielt hierbei keine rolle.
ansonsten, wenn man einen kostenvoranschlag einer weiteren firma (oder der gleichen firma, was natürlich schon merkwürdig ist, kann mir nicht vorstellen, das die löhne und/oder ersatzteile im winter niedriger sind als im sommer...) einreicht, der innerhalb der 130% grenze liegt, denke ich, dürfte die reparatur auch kein problem sein. warum nicht einfach mal bei der versicherung anfragen und nen entsprechenden kostenvoranschlag einreichen? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 25.09.06, 08:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nein, wiederbeschaffung laut Versicherung liegt bei 1.525EUR
Aber wie gesagt, mangels Angebot ist die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges vergleichbarer Art unmöglich.
Die Frage die ich mir stelle ist, ob die VS sich querstellen könnte da es für sie ja naher teurer wird.
Der 2. KV wäre dannauch von der gleichen Firma. Spielt das eine Rolle?
innerhalb dieser stellt sich die versicherung i.d.r. auch "nicht quer".
ich würde das mal mit der versicherung besprechen, denke nicht, daß es da größere probleme gibt. mal abgesehen davon, daß die reparatur dann halt bis winter warten muß. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
... kann mir nicht vorstellen, das die löhne und/oder ersatzteile im winter niedriger sind als im sommer...) ...
doch, im zweirad-markt ist das tatsächlich so. die mitarbeiter bekommen zwar gleiches gehalt, aber die rechnungsposten variieren. im winter ist halt keine saison für zweiradfahrer und im sommer muss jeder defekt sofort und am besten gestern behoben werden. da zahlt man dan "express"-zuschlag _________________ MfG,
Duisburger
[im winter ist halt keine saison für zweiradfahrer und im sommer muss jeder defekt sofort und am besten gestern behoben werden. da zahlt man dan "express"-zuschlag
Genau. Der Herr aus der Werkstatt meinte sogar, sie würden manchen Kunden die Rep. im WInter empfehlen. Denn da ist die Werkstatt nicht ausgelastet. Und da kann man evtl. auch mal nem Lehrling was zeigen
der zuständige Mitarbeiter meinte, man könne an
den Ersatzteilen noch was machen, wenn ich bis November warten würde
wäre der Arbeitslohn billiger etc. so
deshalb meinte ich.
daß viele zweiradwerkstätten im winter teilweise rabatte oder sonderaktionen anbieten, war mir schon klar, nur die gehälter an sich werden die gleichen sein... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
[...]nur die gehälter an sich werden die gleichen sein...
Nicht unbedingt.
Im Sommer ist der Markt ein anderer. Da besteht Nachfrage. Wenn diese im Winter nachlässt, kann man zumindest den Deckungsbeitrag einholen. Sprich man hat die Mitarbeiter ausgelastet, die laufenden Kosten sind gedeckt, man macht halt keinen Gewinn. Der wurde ja im Sommer mit den erhöhrten Stundenlöhnen schon gemacht.
Von daher macht ein niedriger Stundenlohn durchaus sinn. Insbesondere für mich
Hab gerade mit der Versicherung telefoniert.
Sie sind einverstanden, ich soll die Rechnung einreichen und wenn sie niedriger ist übernehmen sie die Kosten.
Heut kam der Verrechnungsscheck über ca. 1.100 EUR und nach der Rep. zahlen sie den Rest.
Zusatzfrage: Soll ich die restliche Schadensregulierung (Nutzungsausfall, kaputte Hose etc.) jetzt abwickeln oder warten bis alles geklärt ist?
wobei: den nutzungsausfall kann man erst nach der reparatur geltend machen. alle anderen schäden kann man auch gleich abrechnen lassen.
-ist der roller noch fahrbereit und verkehrssicher?
-gibt es für den geschädigten noch ein anderes fahrzeug (auto?)? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
wobei: den nutzungsausfall kann man erst nach der reparatur geltend machen. alle anderen schäden kann man auch gleich abrechnen lassen.
-ist der roller noch fahrbereit und verkehrssicher?
-gibt es für den geschädigten noch ein anderes fahrzeug (auto?)?
Der Roller ist nicht fahrbereit bzw. nicht Verkehrssicher.
Und es steht mir kein Fahrzeug zur Vergfügung.
Im KV des Gutachters steht Nutzungsausfall 10 Tage.
Da sich die Rep. auf meinen Wunsch (Im Winter) verzögert, werd ich wohl kaum die ganze Zeit den Nutzungsausfall kriegen.
Was ich noch rausfinden will ist, ob ich noch mehr Nutzungsausfall bekommen kann. Denn der KV des Gutachters kam erst nach 12 Tagen (Sa, 9.9. Unfall, KV kam 21.9.).
Und dann ist die Rep. ja noch durchzuführen. Sprich selbst wenn ich gleich hätte reparieren lassen kämen bestimmt noch 10 Tage dazu. Da werd ich aber noch mal mit der Versicherung telefonieren.
nutzungsausfall wird es nur für die dauer der reparatur geben. und ich vermute mal, das die reparatur keine 10 tage dauern wird. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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