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Verfasst am: 25.09.06, 08:26 Titel: Zwangsmitgliedschaft der BGE
Frau S. plant einen kleinen Laden zu mieten. Sie wird Unternehmerin in eigener Regie ohne Angestellten. Sie möchte u.a. ihre eigenen Versicherungen abschließen, aber laut der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel ist sie trotzdem gezwungen Mitglied der BGE zu werden und die BGE-Beiträge zu bezahlen. Ist dies tatsächlich so?
wenn ich das richtig im Kopf habe, dann hat die BG für den Einzelhandel eine satzungsmäßige Pflichtversicherung für die Unternehmer.
In diesem Fall besteht die Mitgliedschaft auch dann, wenn man keine Arbeitnehmer beschäftigt. Grundsätzlich hängt die Mitgliedschaft vom Vorhandensein versicherter Personen ab. Normalerweise sind dies nur die Arbeitnehmer, hier wird aber der Unternahmer in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Somit besteht automatisch eine (zwangsweise) Mitgliedschaft bei der BG.
Viele Grüße,
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