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Zwangsmitgliedschaft der BGE

 
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JDGCJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 08:26    Titel: Zwangsmitgliedschaft der BGE Antworten mit Zitat

Frau S. plant einen kleinen Laden zu mieten. Sie wird Unternehmerin in eigener Regie ohne Angestellten. Sie möchte u.a. ihre eigenen Versicherungen abschließen, aber laut der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel ist sie trotzdem gezwungen Mitglied der BGE zu werden und die BGE-Beiträge zu bezahlen. Ist dies tatsächlich so?
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe keine Ahnung von dem Thema, aber ich habe das hier gefunden:
http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/Allgemein/Existenzgruendung_Gruendungsformalia.htm

Demnach nicht, wenn man keine Angestellten beschäftigt.

Gruß

der Petz
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Cephalotus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich das richtig im Kopf habe, dann hat die BG für den Einzelhandel eine satzungsmäßige Pflichtversicherung für die Unternehmer.

In diesem Fall besteht die Mitgliedschaft auch dann, wenn man keine Arbeitnehmer beschäftigt. Grundsätzlich hängt die Mitgliedschaft vom Vorhandensein versicherter Personen ab. Normalerweise sind dies nur die Arbeitnehmer, hier wird aber der Unternahmer in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Somit besteht automatisch eine (zwangsweise) Mitgliedschaft bei der BG.

Viele Grüße,

Cephalotus
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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