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Widerruf bei Expressversand, individuelle Leistung?

 
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 13:28    Titel: Widerruf bei Expressversand, individuelle Leistung? Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen jemand kauft in einem Online Shop einen Artikel über 40 Euro und wählt als Versandart gegen Aufpreis einen Expressversand. Nachdem er den Artikel erhalten hat möchte er den Kauf widerrufen und schickt den Artikel wieder zurück. Muss nun der Händler den gesamten Betrag inkl. Versandkosten zurückerstatten oder nur den Betrag für den Artikel und die Kosten die für einen normalen Versand angefallen wären. Ist ein Expressversand gegen Aufschlag eine individuelle Leistung die bei Widerruf nicht erstattet werden muss?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Erstattet werden müssen nur die Versandkosten der Rücksendung der Ware (soweit der Warenwert 40,- Euro übersteigt).
Die Versandkosten der erstmaligen Hinsendung zum Kunden sind "verbraucht" und müssen vom Händler nicht erstattet werden.
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das stimmt mit Sicherheit nicht. Die Versandkosten gehören ja zu dem Gesamtbetrag und dieser muss komplett erstattet werden.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Erstattet werden müssen nur die Versandkosten der Rücksendung der Ware (soweit der Warenwert 40,- Euro übersteigt).


Die Rücksendekosten braucht der Verbraucher nur dann zu tragen, wenn a) eine Kostenübernahme durch den Verbaucher vereinbart war UND wenn der Preis der zurückzusenden Sache 40 Euro oder weniger beträgt und nur in der Höhe, b) wie sie regelmäßig für Versendungen anfallen.

Zitat:
Die Versandkosten der erstmaligen Hinsendung zum Kunden sind "verbraucht" und müssen vom Händler nicht erstattet werden.


Dies gilt jedenfalls dann nicht (ohne weiteres), sofern es um die Rückerstattung von Hinversand-Kosten nach der Ausübung eines gesetzlichen Fernabsatz-Widerrufsrechts geht.

( Die "Verbauchs"-Argumentation kann höchstens in den Fällen greifen, in denen kein gesetzliches Widerrufsrecht (mehr) besteht/ausgeübt wird, in denen ein gesetzliches Sachmängel-Rücktrittsrechts ausgeübt wird, ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht, oder ein gesetzliches Widerrufsrecht, das NICHT auf der Fernabsatz-Richtlinie beruht (z.B. Haustürgeschäfte-Widerrufsrecht) usw.)

f.
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 03:00    Titel: Antworten mit Zitat

zu meiner Frage: GIlt das nun auch wenn man einen teureren Expressversand wählt?
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

markush hat folgendes geschrieben::
zu meiner Frage: GIlt das nun auch wenn man einen teureren Expressversand wählt?


Zitat:
Muss nun der Händler den gesamten Betrag inkl. Versandkosten zurückerstatten oder nur den Betrag für den Artikel und die Kosten die für einen normalen Versand angefallen wären.


Ich würde sagen: ein Verbraucher dürfte vermutlich jedenfalls denjenigen (An-)Teil der Hinsendekosten, um den die üblichen (Porto-) Kosten für einen Express-Versand über den "regelmäßigen" Hinversand(porto)kosten liegen, nicht zurückerstattet verlangen können ( = die Differenz zwischen "Normal"- und "Express"-Versendungskosten. )

( Womit nicht auch gleichzeitig restlos klar wäre, wie es um das Rückforderungsrecht hinsichtlich des restlichen Teils der Hinsendekosten bestellt ist. )

mbG
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