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Gewerbeschein?

 
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James Finlayson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 10:23    Titel: Gewerbeschein? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich betreibe hobbymässig einen politischen Weblog, einen Newsblog, garniert mit meinen Ansichten und Kommentaren.

Ich möchte nun ein T-Shirt mit aufgedrucktem Logo zum Kauf anbieten. Mehr nicht. Muss ich dafür schon ein Gewerbe anmelden?

Gibt es beim Jahresumsatz einen Freibetrag, unterhalb dessen eine Gewerbeanmeldung unnötig ist?

Oooder:
Kann man Blogger gar wie Journalisten, also Freiberufler, betrachten? Und wenn ein Freiberufler etwas verkauft?
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die "Blog-Geschichte" dürfte definitv kein Gewerbe darstellen, weil hier keine Einnahmen erzielt werden.

Wenn es jetzt allerdings in Richtung "Fan-Shop" geht und T-Shirts angeboten werden sollen, ist das klassisch Handel, also gewerbemeldepflichtig. Die Höhe des Umsatzes spielt dabei (glaube ich) keine Rolle. Wenn das Angebot dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht besteht, sind die Kriterien für ein Gewerbe erfüllt.

Der Vergleich hinkt vielleich ein wenig: Landwirte, die nur selbstangebautes verkaufen haben kein Gewerbe (Urproduktion). Nehmen sie allerdings Zusatzartikel ins Sortiment auf, wird daraus ganz schnell eines.

Helfen könnte u.U. ein Anruf bei der IHK, da bibt es im allgemeinen kompetente Ansprechpartner für diese Art Fragen. Ich würde allerdings von einem Gewerbe ausgehen (rein der "Fan-Shop"). Cool
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

ThomasS hat folgendes geschrieben::
Helfen könnte u.U. ein Anruf bei der IHK


Nicht zu vergessen: Das Finanzamt Winken
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ist es doch meines Wissens so, dass im Steuerrecht abweichende Regelungen hinsichtlich der Gewerbebestimmung existieren, als im Gewerberecht! Es gab da mal so einen Fall: Person A ist Eigentümer einer Immobilie, die er der XY GmbH vermietet, deren alleiniger Geschäftsführer wiederum A ist. Das war nach Auffassung des Finanzamtes ein Gewerbe, nach GewO inkl. Kommentar ist es doch eher Verwaltung eigenen Vermögens. Allerdings konnte das Finanzamt in diesem Fall auch keine konkrete Fundstelle nennen.

Beim Finanzamt würde ich da eher nicht nachfragen!
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James Finlayson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 05:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich für die Antworten, sie haben mir sehr geholfen. Sollte ich bei IHK oder sonstwo weitere relevante Erkenntnisse gewinnen, die die Antworten relativieren, melde ich mich noch mal wieder. Servus!
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 05:35    Titel: Antworten mit Zitat

ThomasS hat folgendes geschrieben::
Person A ist Eigentümer einer Immobilie, die er der XY GmbH vermietet, deren alleiniger Geschäftsführer wiederum A ist. Das war nach Auffassung des Finanzamtes ein Gewerbe, nach GewO inkl. Kommentar ist es doch eher Verwaltung eigenen Vermögens. Allerdings konnte das Finanzamt in diesem Fall auch keine konkrete Fundstelle nennen.
Beim Finanzamt würde ich da eher nicht nachfragen!

Dann frage doch einfach mal dir richtigen Leute dort Winken

In dem von dir geschilderten Fall handelt es sich um eine Betriebsaufspaltung, die Enkünfte hieraus sind gewerblich im steuerlichen Sinne.

Gruß

der Petz
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