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ich lese nur von Schaufeln. Weder Haare schneiden noch was anderes als Schaufeln. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Der frühere Totengräber nennt sich heute doch recht häufig schon Bestatter, und bereitet einschl. der optischen und olfaktorischen Aufbereitung die Verschiedenen auf ihren letzten Gang vor. Dabei kommt er zwangsläufig auch mit dem giftigen Rest in Kontakt _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Der frühere Totengräber nennt sich heute doch recht häufig schon Bestatter, und bereitet einschl. der optischen und olfaktorischen Aufbereitung die Verschiedenen auf ihren letzten Gang vor. Dabei kommt er zwangsläufig auch mit dem giftigen Rest in Kontakt
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Quelle? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
der schaufelt doch keine Gräber.
steht jedenfalls nicht drin.
Was er macht, steht doch explizit auch in § 18 Bestattungsgesetz drin. Leichenbesorger ist wohl das Fachwort, aber ein Totengräber macht doch keine Leichen schön für eine Trauerfeier oder was auch immer. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Ein Totengräber auf dem Dorf erledigte früher, meist gemeinsam mit seiner Frau (in manchen Orten mag das heute noch üblich sein) so gut wie alles, was mit dem Todesfall zusammenhing. Er versorgte den Toten, schaufelte das Grab, organisierte den Transport zum Friedhof, sorgte für die Sargträger und seine Frau lud die Nachbarn und Verwandten zur Beerdigung ein.
Totengräber ist kein anerkannter Lehrberuf mit genau umschriebenen Tätigkeitsmerkmalen. Die Tätigkeiten sind von Ort zu Ort, von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Die Kerntätigkeit eines Totengräbers ist das Ausheben von Sarggrüften, was z. T. auch in der Weise geschieht, dass ältere Gräber nach Ablauf der Ruhezeit erneut belegt werden. Die hygienische Versorgung eines Leichnams kann durchaus auch zu den Aufgaben eines Totengräbers gehören.
Es ist– bitte fragen Sie mich jetzt nicht wo genau – geregelt, dass Personen, die beruflich regelmäßig Kontakt zu Verstorbenen haben, keine Tätigkeiten ausüben dürfen, bei denen sie möglicherweise Infektionskrankheiten von Toten auf lebende Personen übertragen könnten. Diese Regelung halte ich persönlich auch für sehr sinnvoll.
Ich hoffe, diese Auskunft hilft Ihnen ein wenig weiter.
Falls das jmd. interessiert. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Ich hoffe, diese Auskunft hilft Ihnen ein wenig weiter.
Hallo Kuaja,
wer immer Ihnen diese Antwort gegeben hat, richten Sie ihm aus: Sie hilft nicht weiter!
An dieser Stelle mal ein Kompliment:
Die aktuelle Folge aus der beliebten Serie: "Kuaja's unglaubliche Fälle" ist wieder mal sehr interessant. Einmal mehr eine Frage, auf die bisher niemand eine überzeugende Antwort geben konnte - ich übrigens auch nicht.
Tatsächlich ist der Sinn der Regelung in §18 BestG aus heutiger Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar.
-- "Übertragung" von "Leichengift"? = Quatsch, denn "Leichengift" gibt es nicht
-- Kontakt mit potentiellen Infektionserregern und Schutz vor deren Übertragung auf Dritte? = Blödsinn, denn dafür existieren Unfallverhütungsvorschriften.
- Ausserdem ist das Risiko einer Übertragung von Krankheiten durch Kontakt mit Trägern bekannter oder unbekannter Infektionserreger im Alltag (also in der Strassenbahn, beim Geldwechsel in der Bäckerei oder am Büdchen) statistisch nicht anders als beim Umgang von Bestattern mit Verstorbenen.
- Ausserdem gehört gemäss §18 jede Krankenschwester anschliessend sofort gefeuert! (Schliesslich gehören "Reinigung und Ankleiden" von im Krankenhaus Verstorbenen durchaus zu ihren - zum Glück gelegentlichen - Dienstaufgaben.)
-- Interessenkonflikt ? = unwahrscheinlich, dass das Gesetz darauf abhebt, denn sonst wäre es für Personen aus dem Gesundheitswesen vermutlich ausschliesslich auf jene beschränkt, zu denen mit dem Verstorbenen zuvor direktes Behandlungsverhältnis bestanden hat.
Welcher Interessenkonflikt sollte denn z.B. zwischen einem Zahnarzt mit Verarmungswahn aus Stadt A bestehen, welcher in Stadt B als Bestattungsgehilfe ein paar Brötchen dazu verdienen möchte?
Und den "Interessenkonflikt" zwischen einer Tätigkeit im Bestattungswesen mit der "Nahrungs- und Genussmittelindustrie" oder als Frisör kann man selbst mit viel Phantasie nicht herleiten.
-- Pietäts-Konflikt? = wohl kaum, denn eine Tätigkeit im Bestattungsgewerbe kann wohl kaum als sittenwidrig bezeichnet werden
Was bleibt, ist die Erkenntnis:
Kuaja hat wieder mal eine herrliche Kartei-Leiche ausgegraben, in Form eines völlig überflüssigen Paragraphen...
Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Hallo, hier ist ein Neuling auf Eurer Seite
hab gerade schön schmunzeln müssen über Eure Gedanken.
das Gesetz ist ein alter Kasten und gehört auf den Müll, der Sinn zu dem es einst entworfen wurde ist wiederlegt - es sollte vorbeugen das "Leichengift" nicht in der Öffentlichkeit zu verbreiten - es stammt aus der Zeit in der noch nicht erkannt war das einfache Hygenie und Desinfektion ausreicht um Krankheiten nicht zu verbreiten - deswegen starben damals auch viele schwangere Frauen an dem Wochenbettfieber weil sich die Ärzte nach einer Behandlung/Sektion lieber die Hände parfümierten anstatt zu waschen (schlechter Geruch galt damals als Überträger von Krankheiten)
Leichengift!!!!!! in dem Sinne gibt es nicht, das sind ganz natürliche Bakterien die sich sammeln wie auf ein Stück Fleisch im Kühlschrank plus die Bakterien die ein kranker in sich hat
Ihr habt auch so schön über Totengräber spekuliert. Diese gibt es in diesem Sinne nicht mehr. Heute gibt es Bestatter, [color=red]bin ich einer[/color], Grabmacher - das sind die die Gräber für Ernd(Sarg)bestattungen machen und dann gibt es noch die ganz "normalen" Friedhofsarbeiter die die Urnenlöcher buddeln und hauptsächlich Grünzeug pflegen.
das Gesetz ist ein alter Kasten und gehört auf den Müll, der Sinn zu dem es einst entworfen wurde ist wiederlegt - es sollte vorbeugen das "Leichengift" nicht in der Öffentlichkeit zu verbreiten - es stammt aus der Zeit in der noch nicht erkannt war das einfache Hygenie und Desinfektion ausreicht um Krankheiten nicht zu verbreiten
Das muss dann aber eine wirklich alte Kamelle sein, aus einer Zeit, als es noch nicht mal das deutsche Kaiserreich gab..
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