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Lehrer- und "Filmrechte"

 
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destalkerly
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 15:03    Titel: Lehrer- und "Filmrechte" Antworten mit Zitat

Guten Tag,
Ich erzähle mal die Geschichte von Anfang an.
Heute hatten wir ein Frühstück mit Juleclub in der Schule, d.h. Essen und Geschenke austauschen.

Danach hat ein Mädchen der Klasse gesungen. Unsere Lehrerin, ein Mitschüler und Ich haben es gefilmt.
Danach meinte Ich zu dem Mädchen, daß man Sie auf dem Video schlecht verstehen würde. Daraufhin "heulte" Sie los und meckerte mich an das Ich Sie nicht filemen dürfe und es zu löschen hatte und alle Spielten auf einmal "Anwalt" und meinten sie hätten das Gesetzbuch auswendig im Kopf.

Ich bin der Ansicht - glaube zu wissen - man dürfe Leute ungefragt Filmen und für "sich behalten" solange man es nicht publiziert! Des Weiteren meinte Sich das sie mir im Nachhinein Befehlen könne es zu löschen!

Danach ging sie zu meinem Direktor der Schule und beschwerte sich. Er kam zu mir und vorderte mich auf es zu löschen. Ich verweigerte natürlich da Ich meinem Standpunkt treu blieb. Also rief er mich und die Schülerin in sein Büro und hat mir einfach so mein Handy - womit ich filmte - weggenommen und berief sich darauf das er das Recht habe.

Ich habe es immer noch nicht wieder Ausrufezeichen

Pfeil Nun möchte Ich wissen,
darf Ich Menschen ohne Erlaubniss - solange Ich es nicht publiziere - Filmen, bzw. Bild- und Tonaufnahmen machen Frage
Darf die Mitschülerin es Mir im Nachhinein verbieten und befehligen es zu löschen Frage
Darf mein Direktor mir mein Handy wegnehmen, obwohl Ich damit ja nicht den Unterricht o.ä. störte Frage

Ich hätte gerne - soweit es möglich ist - es bis heute Abend und dazu die Gesetzestexte.

Natürlich seit Ihr nicht meine "Suchmaschiene" aber Ich kenne mich dort nicht so extrem aus, und hätte es gerne Fachmanaged Sehr glücklich

Mit freundlichen Grüßen,

deStalkerly
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 15:42    Titel: Re: Lehrer- und "Filmrechte" Antworten mit Zitat

Bitte die Forenregeln beachten. Hier kann nur auf allgemeine Fragen geantwortet werden.

Allgemeine Frage:
"Darf man Menschen ohne Erlaubnis - solange es es nicht publiziert wird - filmen, bzw. von ihnen Bild- und Tonaufnahmen erstellen?"

Grundsätzlich ja. Es gibt allerdings z.B. die Ausnahme des § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)

Danach ist die unbefugte Herstellung oder Übertragung von Bildaufnahmen von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, strafbar, wenn dadurch deren höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt wird.

Allgemeine Frage:
"Kann eine gefilmte Person vom Filmer verlangen, eine Aufnahme zu löschen?"

Grundsätzlich nicht, da es i.d.R. keine Rechtsgrundlage für dieses Verlangen gibt.

Siehe dazu auch z.B. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Allgemeine Frage:
"Darf ein Direktor einem Schüler das Handy wegnehmen, obwohl der Schüler damit ja nicht den Unterricht o.ä. störte?"

Wenn es an der Schule keine entsprechende Rechtsgrundlage (z.B. Hausordnung) gibt, die das Mitführen von Handys schon verbietet, nicht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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