Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gerät seit Tag des Kaufes defekt! Bitte um Hilfe!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gerät seit Tag des Kaufes defekt! Bitte um Hilfe!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
EJ9123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 13:59    Titel: Gerät seit Tag des Kaufes defekt! Bitte um Hilfe!!! Antworten mit Zitat

Ein Heimkinosystem wurde am 30.08.2006 bei Händer XY gekauft(leider in 100KM vom Wohnort).Gerät wurde Aufgebaut --->Defekt. Leider konnte sich der Käufer nicht sofort darum kümmern da er in Urlaub fuhr. Das Gerät wurde am 14.09. vom Käufer zum Service Center des Herstellers gebraucht welches sich in der gleichen Stadt wie der Käufer befand. Dies erschien der einfachste Weg um Fahrtweg zu sparen.Es wurde vom Service-team gesagt Reparatur würde ca. 1 Woche dauern. Nach einer Woche Nachgefragt: Hersteller hat Lieferschwierigkeiten mit Ersatzteil, ein unverb. Termin mit 6.10. wurde genannt wo Ersatzteil geliefert werden soll. Service-Mitarbeiter sagte darauf das er selbst nicht dran glaubt weil Hersteller mit der Serie große Schwierigkeiten hat.Was kann der Käufer machen und endlich ein Gerät bekommt was funktioniert?Hätte er gleich zum Händler gehen sollen und das Gerät tauschen(Händler hat auch keins mehr auf Lager)? Bitte um Hilfe!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Händler eine letzte Frist gegen dann den Vertrag wandeln. Also Gerät zurück und Geld her.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
EJ9123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der Händler weis noch nichts von dem Defekt. Wurde alles direkt über das Service Center vom Hersteller abgewickelt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Tja sie haben dem Händler mit ihrem handeln eine Steilvorlage gegeben. Er wird jetzt eine Rückabwicklung verweigern, weil Dritte an dem Gerät Reperaturversuche unternommen haben.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Sven-Dresden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das Service-Center handelt für den Herstelleer. Der sich Hersteller hat also jegliches Handeln und / oder Unterlassen wie das Eigene anrechnen zu lassen.

Wird eine Kaufsache nicht frei von Sachmängeln an den Käufer übergeben, so kann dieser Nacherfüllung verlangen. Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt dem Käufer. Er kann also wählen zwischen Umtausch der Kaufsache oder Reparatur.

Vorliegend hat sich der Käufer für eine Reparatur entschieden. Diese hat der Verkäufer in einer angemessenen Frist zu erfüllen. In der ersten Frist - welche sich der Unternehmer selbst gesetzt hat - war das Gerät nicht repariert.
Nunmehr ist eine zweite Frist zu setzen. Auch diese kann nicht unendlich lang sein. Der Händler auch diese selbst vorgegeben.

Mit Verstreichen dieser Frist muss die Kaufsache in einem Zustand frei von Sachmängeln übergeben werden. Ist dies nicht möglich, seitens des Verkäufers, so hat dann der Käufer das Recht, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Er hat also einen Herausgabeanspruch auf die volle Kaufpreissumme.

Wie ist nun die Bemerkung des Händlers zu deuten, er glaube selbst nicht an die Einhaltung dieses Termins? Man kann sie unbeachtet lassen, denn ob nunmehr eine angemessene Frist verstrichen ist, würde das Gericht feststellen.
Man könne darin aber auch eine Leistungsverweigerung sehen und ist damit berechtigt sofort den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Fraglich ist nun noch, ob der Lieferengpass einer Zulieferfirma - was ja nunmehr zu der Verzögerung führt - als Grund für eine mögliche Aussetzung oder Verlängerung der Nacherfüllungsfrist herangezogen werden kann seitens des Herstellers. Nein ! Für die Lieferung von Ersatzteilen u.ä. auch für die Vorhaltung von Maschinen und Personal ist der Hersteller verantwortlich. Das damit verbundene unternemerische Risiko kann nicht an einen Verbraucher abgegeben werden.
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie Ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Sven-Dresden: Gell sie haben den Thread nicht wirklich durchgelesen?
Sonst hätten sie bemerkt, dass im folgenden Fall 3 Parteien vorkommen.
Partei 1: Der Kunde
Partei 2: der Händler
Partei 3: Das Service-Center des Herstellers

Um die Gewährleistungsnasprüche gegen Partei 2 (der Händler) aufrecht zu halten, hätte Partei 1 (der Kunde) seine mangelhafte Ware auch dort abgeben müßen und nicht bei Partei 3 ( Service-Center des Herstellers)
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tja der Händler ist raus aus dem Spiel. denn wenn man einen Dritten an der Ware rumdickertn lässt sind die Gewährleistungsansprüche an den Händler kaum was wert.
Bleibt also nur die Garantieansprüche des Herselles und ob der jetzt eine Rückgabe anbietet ist seine Sache.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
EJ9123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie mans macht macht man was falsch. Der Händler(große Elekronik-Kette) hätte das Gerät auch nur zu einem Service-Center geschickt, in solchen Kaufhäusern repariert keiner mehr selbst. In der Bedinungsanleitung stand bei Defekt, Hotline anrufen, dort wurde gesagt zum Service-Center bringen und nicht zum Händler.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Tja bezogen auf die Garantieleistung haben sie sich ja auch richtig verhalten. Jedoch bezogen auf die Gewährleistungsanspruche ist ihr direkter Ansprechpartner halt nicht der Hersteller, sondern der Händler. Dieser wiederum hat Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
Man muß da halt genau die Reihenfolge einhalten. Wäre die Garantiezeit länger als die Gewährleistungszeit, dann hätten sie nach ablauf der 2 Jahre richtig gehandelt.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.