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EJ9123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 27.09.06, 13:59 Titel: Gerät seit Tag des Kaufes defekt! Bitte um Hilfe!!! |
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| Ein Heimkinosystem wurde am 30.08.2006 bei Händer XY gekauft(leider in 100KM vom Wohnort).Gerät wurde Aufgebaut --->Defekt. Leider konnte sich der Käufer nicht sofort darum kümmern da er in Urlaub fuhr. Das Gerät wurde am 14.09. vom Käufer zum Service Center des Herstellers gebraucht welches sich in der gleichen Stadt wie der Käufer befand. Dies erschien der einfachste Weg um Fahrtweg zu sparen.Es wurde vom Service-team gesagt Reparatur würde ca. 1 Woche dauern. Nach einer Woche Nachgefragt: Hersteller hat Lieferschwierigkeiten mit Ersatzteil, ein unverb. Termin mit 6.10. wurde genannt wo Ersatzteil geliefert werden soll. Service-Mitarbeiter sagte darauf das er selbst nicht dran glaubt weil Hersteller mit der Serie große Schwierigkeiten hat.Was kann der Käufer machen und endlich ein Gerät bekommt was funktioniert?Hätte er gleich zum Händler gehen sollen und das Gerät tauschen(Händler hat auch keins mehr auf Lager)? Bitte um Hilfe!!!! |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 27.09.06, 14:18 Titel: |
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Dem Händler eine letzte Frist gegen dann den Vertrag wandeln. Also Gerät zurück und Geld her.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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EJ9123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 27.09.06, 14:47 Titel: |
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| Der Händler weis noch nichts von dem Defekt. Wurde alles direkt über das Service Center vom Hersteller abgewickelt. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 27.09.06, 15:04 Titel: |
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Tja sie haben dem Händler mit ihrem handeln eine Steilvorlage gegeben. Er wird jetzt eine Rückabwicklung verweigern, weil Dritte an dem Gerät Reperaturversuche unternommen haben. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Sven-Dresden FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 165 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 27.09.06, 15:09 Titel: |
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Das Service-Center handelt für den Herstelleer. Der sich Hersteller hat also jegliches Handeln und / oder Unterlassen wie das Eigene anrechnen zu lassen.
Wird eine Kaufsache nicht frei von Sachmängeln an den Käufer übergeben, so kann dieser Nacherfüllung verlangen. Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt dem Käufer. Er kann also wählen zwischen Umtausch der Kaufsache oder Reparatur.
Vorliegend hat sich der Käufer für eine Reparatur entschieden. Diese hat der Verkäufer in einer angemessenen Frist zu erfüllen. In der ersten Frist - welche sich der Unternehmer selbst gesetzt hat - war das Gerät nicht repariert.
Nunmehr ist eine zweite Frist zu setzen. Auch diese kann nicht unendlich lang sein. Der Händler auch diese selbst vorgegeben.
Mit Verstreichen dieser Frist muss die Kaufsache in einem Zustand frei von Sachmängeln übergeben werden. Ist dies nicht möglich, seitens des Verkäufers, so hat dann der Käufer das Recht, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Er hat also einen Herausgabeanspruch auf die volle Kaufpreissumme.
Wie ist nun die Bemerkung des Händlers zu deuten, er glaube selbst nicht an die Einhaltung dieses Termins? Man kann sie unbeachtet lassen, denn ob nunmehr eine angemessene Frist verstrichen ist, würde das Gericht feststellen.
Man könne darin aber auch eine Leistungsverweigerung sehen und ist damit berechtigt sofort den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Fraglich ist nun noch, ob der Lieferengpass einer Zulieferfirma - was ja nunmehr zu der Verzögerung führt - als Grund für eine mögliche Aussetzung oder Verlängerung der Nacherfüllungsfrist herangezogen werden kann seitens des Herstellers. Nein ! Für die Lieferung von Ersatzteilen u.ä. auch für die Vorhaltung von Maschinen und Personal ist der Hersteller verantwortlich. Das damit verbundene unternemerische Risiko kann nicht an einen Verbraucher abgegeben werden. _________________ Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 27.09.06, 15:15 Titel: |
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@Sven-Dresden: Gell sie haben den Thread nicht wirklich durchgelesen?
Sonst hätten sie bemerkt, dass im folgenden Fall 3 Parteien vorkommen.
Partei 1: Der Kunde
Partei 2: der Händler
Partei 3: Das Service-Center des Herstellers
Um die Gewährleistungsnasprüche gegen Partei 2 (der Händler) aufrecht zu halten, hätte Partei 1 (der Kunde) seine mangelhafte Ware auch dort abgeben müßen und nicht bei Partei 3 ( Service-Center des Herstellers) _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 27.09.06, 15:23 Titel: |
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Tja der Händler ist raus aus dem Spiel. denn wenn man einen Dritten an der Ware rumdickertn lässt sind die Gewährleistungsansprüche an den Händler kaum was wert.
Bleibt also nur die Garantieansprüche des Herselles und ob der jetzt eine Rückgabe anbietet ist seine Sache.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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EJ9123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 27.09.06, 16:26 Titel: |
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| Wie mans macht macht man was falsch. Der Händler(große Elekronik-Kette) hätte das Gerät auch nur zu einem Service-Center geschickt, in solchen Kaufhäusern repariert keiner mehr selbst. In der Bedinungsanleitung stand bei Defekt, Hotline anrufen, dort wurde gesagt zum Service-Center bringen und nicht zum Händler. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 28.09.06, 07:56 Titel: |
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Tja bezogen auf die Garantieleistung haben sie sich ja auch richtig verhalten. Jedoch bezogen auf die Gewährleistungsanspruche ist ihr direkter Ansprechpartner halt nicht der Hersteller, sondern der Händler. Dieser wiederum hat Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
Man muß da halt genau die Reihenfolge einhalten. Wäre die Garantiezeit länger als die Gewährleistungszeit, dann hätten sie nach ablauf der 2 Jahre richtig gehandelt. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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